Zierhut IP mahnt i. A. v. DW Folienservice UG fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz ab

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Die Kanzlei „Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft“ tritt im Geschäftsverkehr unter dem Namen „Zierhut IP“ auf. Die Kanzlei Zierhut IP mit Kanzleisitz in München mahnt im Auftrag der DW Folienservice UG wegen der fehlenden Registrierung im Verpackungsregister nach dem Verpackungsgesetz (VerpackungsG) ab.

Sachverhalt und Vorwürfe

Die Rechtsanwälte Zierhut IP tragen in ihrer Abmahnung vor, dass die DW Folienservice UG professionellen Digitaldruck betreibe und ihre Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien über Online-Marktplätze wie Amazon vertreibe.

Die DW Folienservice UG habe entdeckt, dass der Abgemahnte über die Handelsplattform eBay ebenfalls Aufkleber anbieten würde und dabei systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen würde, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.

Weiter tragen die Rechtsanwälte Zierhut IP in Ihrem Schreiben vor, dass jeder, der Verpackungen gewerbsmäßig als erster in Verkehr bringt und beim Endverbraucher anfallen, verpflichtet ist, sich mit Namen, Kontaktdaten usw. bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren.

Ferner bestehe gemäß § 9 Abs. 4 VerpackG ein gesetzliches Verbot hinsichtlich des Inverkehrbringens von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wenn der Verkäufer (Inverkehrbringer) nicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert ist.

Des Weiteren tragen die Rechtsanwälte vor, dass gemäß § 2 VerpackG das Gesetz für alle Verpackungen gelte. Somit gelte das Verpackungsgesetz auch für Versandverpackungen, welche jeder Onlinehändler nutze.

Das Verpackungsgesetz sei ferner eine Marktverhaltensregelung und daher könnten Verstöße dagegen wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Zierhut IP machen mehrere Ansprüche geltend. Zunächst einmal wird für die DW Folienservice UG ein Unterlassungsanspruch wegen des Verstoßes gegen § 3a UWG i. V. m dem VerpackG geltend gemacht. Die Rechtsanwälte Zierhut IP fordern dementsprechend den Angemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf.

Außerdem machen sie Kosten in Höhe von 1.029,35 € der DW Folienservice UG für den Einsatz der Rechtsanwälte Zierhut IP als Aufwendungsersatz nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG und §§ 677, 638 Abs.1, 679 BGB geltend.

Was kann ich tun?

Zunächst ist zu prüfen, ob die Ansprüche auf Unterlassung in der geltend gemachten Form bestehen. Dies ist nach dem jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Oftmals ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu weit gefasst, sodass eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden sollte. Oft ist es sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die modifizierte Unterlassungserklärung räumt dann ebenfalls die Wiederholungsgefahr aus, ist aber nur auf den konkreten Wettbewerbsverstoß zugeschnitten.

Bezüglich der Kosten für die Rechtsanwälte Zierhut IP ist weiterhin der Streitwert zu prüfen. Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes, sodass ggf. die Kosten reduziert werden können.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne für eine Beratung zur Verfügung. Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg sind auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts (UWG) tätig und verteidigen bundesweit Mandanten gegen Abmahnungen. Sie erreichen uns per Telefon und auch per E-Mail.

Selbstverständlich beraten wir auch bereits vor Erhalt einer Abmahnung z. B. wie und wo Sie sich gem. dem Verpackungsgesetz anmelden müssen und welche Angaben Sie dabei vornehmen müssen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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