Zollrecht und Warenimport nach Deutschland.

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Das Zollrecht ist mit dem Zollkodex der Union (UZK) für die Mitgliedsländer der Europäischen Union einheitlich reguliert. Die Rechtsgrundlagen des Europäischen Zollrechts sind der Zollkodex der Union (UZK / EU-Verordnung Nr. 952/2013), der gemeinsame Zolltarif (GZT / EU-Verordnung Nr. 2658/87), die EU-Verordnung über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (EU-Verordnung Nr. 1186/2009) und die zollrechtlichen Vorschriften der internationalen Übereinkommen. Auf der Ebene der einzelnen Länder der Europäischen Union wird das europäische Zollrecht durch die nationalen Regelungen des Steuerrechts und des Ordnungsrechts ergänzt: In Deutschland sind die Vorschriften der Abgabenordnung (AO), des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG), der Zollverordnung (ZollV) und des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZFdG) maßgeblich.

Europäischer Zollkodex der Union.

Der Zollkodex der Union (UZK) gilt unmittelbar in allen Mitgliedsländern der EU. Der Warenimport nach EU wird mit den Vorschriften der Titel I bis VII reguliert und beinhaltet - unter anderen - folgende Regelungen: Übermittlung von Anmeldungen, Anträgen und Informationen an die Zollbehörden; Zollrechtliche Entscheidungen; Zollrechtliche Sanktionen; Rechtsbehelfe gegen Zollentscheidungen; Regelungen zur Bemessung der Zollabgaben; Regelungen zu der Zollschuld; Regelungen zur Ankunft der Waren in das Zollgebiet der EU; Regelungen zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren, Regelungen zu den Zollanmeldungen. Die Vorschriften des UZK nehmen Bezug auf nationale Vorschriften des Zoll- und Ordnungsrechts, des Verwaltungsrechts und des Steuerrechts der Mitgliedstaaten.

Der Zollkodex der Union (UZK) wird mit EU-Verordnungen ergänzt, welche - unter anderem - als Voraussetzung für die Zollabwicklung für den Importeur die EORI-Nummer regulieren. Die EORI-Nummer dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gilt mit ihrer nationalen Erteilung europaweit.

Europäischer Gemeinsamer Zolltarif.

Die zweite wichtige EU-Regulierung ist der gemeinsame Zolltarif. Er beinhaltet die Kombinierte Nomenklatur der Waren und die sogenannten KN-Nummern. Die KN-Nummern sind basiert auf dem internationalen Harmonisierten System der Warenklassifizierung. Die achtstellige KN-Nummer ist Bestandteil der zehnstelligen TARIC-Nummer, welche Codes für tarifäre und handelspolitische Maßnahmen der EU hinsichtlich der jeweiligen Warengruppe beinhaltet. Zusammen mit der EZT-Stelle des jeweiligen nationalen Zolltarifs bildet die TARIC-Nummer die elfstellige internationale Zolltarifnummer.

Nationales Zollstrafrecht.

Das Zollstrafrecht stellt das besondere Zollrecht dar, welches maßgeblich durch die nationale Abgabenordnung (AO) und das nationale Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Die relevanten Straftatbestände sind - unter anderen - der Bannbruch gemäß § 372 AO, der Schmuggel gemäß § 373 AO, die Zollhinterziehung gemäß §§ 3 Abs. 3, 370 AO, die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO, die Begünstigung gemäß § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO, die Wertzeichenfälschung gemäß §§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Zollordnungswidrigkeiten sind - unter anderen - die leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO, die Steuergefährdung gemäß § 379 AO, die Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgabe, § 382 AO.

Warenimport in der Praxis. 

Jeder Warenimport nach EU und nach Deutschland wird zollrechtlich vorbereitet. Zunächst muss von dem Importeur über das elektronische Zoll-Portal der nationalen Zolldirektion eine EORI-Nummer beantragt werden. Sodann ist die Zolltarifnummer zu ermitteln. Für bestimmte Warengruppen sind, neben der allgemeinen handelsrechtlichen Dokumentation, spezielle Genehmigungen vorzubereiten und vorzuhalten. Zu ermitteln sind die vorhandenen gesetzlichen Beschränkungen für den Import bestimmter Warengruppen. Zu ermitteln sind die Bemessungsgrundlagen für die Einfuhr-Zollabgaben der Ware: Der Zollwert und die bestehenden Präferenzen. Sodann ist die Zollanmeldung vorzubereiten. Die elektronische Zollanmeldung (IZA) erfolgt über das ATLAS-Verfahren der Zollverwaltung. Folgende Unterlagen sind vollständig vorzubereiten und für die Kontrollen vorzuhalten: Die Zollanmeldung, die Handelsrechnung, die Zollwertanmeldung, die Ursprungszeugnisse und die Herkunftserklärungen, die CE-Kennzeichnung Europäischer Konformität, die Konformitätserklärung des Herstellers, die technische Dokumentation zu der Importware, die Meldung Intrahandelsstatistik.

Zusammenfassung.

Der Warenimport nach EU und nach Deutschland wird auf der EU-Ebene und auf der nationalen Gesetzesebene von den verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften umfangreich definiert.  Um Importlieferungen sicher und rechtskonform zu gestalten, bedarf es einer vorbereiteten zollrechtlichen und produktbezogenen Recherche und Dokumentation sowie des rechtlich vorbereiteten Warentransports.


Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAITZER berät Sie im internationalen Kauf- und Transportrecht und unterstützt bei der internationalen Prozessführung in Import- und Handelssachen. 

Autorin: Rechtsanwältin Yana Krause 

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