Zu viele Bagatellverstöße: Führerschein weg!

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Gerade in Großstädten ist die Parkplatzsuche häufig lästig und zeitraubend. Autofahrer geraten daher allzu oft in Versuchung, ihr Fahrzeug „falsch“ zu parken. Das kann zwar teuer sein, hat aber in der Regel sonst keine Konsequenzen. So war es zumindest bisher. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat allerdings entschieden, dass zumindest exzessives Falschparken zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann (VG Berlin, Urteil v. 28.10.2022, Az.: VG 4 K 456/21).

159 Parkverstöße sind zu viel

Wer im Zeitraum von einem Jahr über 150 Parkverstöße „auf seinem Konto“ hat, ist nach Auffassung des VG Berlin zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Die Fahrerlaubnis kann in solchen Fällen entzogen werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gewehrt hatte.

Das Amt hatte im Juli 2021 erfahren, dass gegen den Mann innerhalb eines Jahres 159 Verfahren wegen Parkverstößen und 15 weitere Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen geführt wurden – insgesamt also 174 (!) Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nachdem es den Mann dazu angehört hatte, entzog es ihm die Fahrerlaubnis.

Damit war dieser aber überhaupt nicht einverstanden, weshalb er sich mit seiner Klage an das Verwaltungsgericht wandte. Er gab an, dass die Verstöße nicht alle auf sein Konto gingen. Vielmehr hätten andere Personen die Verstöße mit den insgesamt drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen begangen. Darüber hinaus sei er aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

VG Berlin: mangelnde Eignung und charakterliche Mängel

Davon ließ sich das Gericht allerdings nicht beeindrucken. Die Behörde sei völlig zu Recht davon ausgegangen, dass der Mann nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei. Grundsätzlich seien zwar Bagatellverstöße bei der Prüfung der Fahreignung nicht zu berücksichtigen. Wenn aber ein Kraftfahrer „offensichtlich nicht willens“ sei, sich im Interesse des geordneten Verkehrs an gewisse Vorschriften zu halten, sei das etwas anderes. Allein die schiere Anzahl der Verstöße, die in überwiegender Zahl im Wohnumfeld des Mannes begangen wurden, begründete nach Ansicht des Gerichts Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Es komme zudem nicht darauf an, ob Familienangehörige oder andere Personen für die Verstöße verantwortlich seien. Der Mann habe durch die zahlreichen an ihn gerichteten Bußgeldbescheide gewusst, dass mit seinen Fahrzeugen ständig Ordnungswidrigkeiten begangen wurden – er habe dennoch nichts dagegen unternommen. Dadurch zeige er charakterliche Mängel, die ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer auswiesen. Ebenfalls unbeachtlich sei in dem Zusammenhang, dass der Mann beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sei. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei hier zwingend gewesen.

Folgen für die Praxis

Ihnen werden mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen? Sie möchten sich dagegen wehren oder haben Sorge, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird? Sprechen Sie mich gerne an. Ich prüfe für Sie das beste Vorgehen und vertrete Sie gegenüber Behörden und vor Gericht.


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