Zulassen, Anordnen und Fahren ohne Fahrerlaubnis – wenn das Überlassen eines Kfz zur Anzeige führt

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird. Diese Strafbarkeit erstreckt sich nicht nur auf Personen, die selbst ohne Führerschein fahren, sondern auch auf Fahrzeughalter, die es anordnen oder zulassen, dass jemand mit ihrem Fahrzeug ohne die nötige Fahrerlaubnis unterwegs ist. Fahrzeughalter müssen sich daher vergewissern, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dies gilt besonders bei der Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, Freunde oder Familienmitglieder. In bestimmten Situationen kann jedoch auf die Kontrolle der Fahrerlaubnis verzichtet werden oder es ist unzumutbar, danach zu fragen, z.B. wenn zwischen Eltern und Kindern ein etabliertes Vertrauen besteht. Dennoch ist bei entstehenden Rechtsproblemen oder Ermittlungsverfahren Rat bei einem Anwalt einzuholen, bevor mit Behörden gesprochen wird. Es wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und rechtliche Unterstützung zu suchen, um eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, so der Gesetzeswortlaut. Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür nötige Erlaubnis zu besitzen, macht sich also strafbar. Das dürfte bekannt sein. So weit, so gut.

Das Auto verleihen

Was passieren kann, wenn das Kraftfahrzeug an einen Freund, Bekannten oder Dritten verliehen wird, dürfte den einen oder anderen Betroffenen überraschen. Nicht nur wer ohne Fahrerlaubnis fährt, sondern auch wer es anordnet oder zulässt, dass ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr ohne die nötige Fahrerlaubnis geführt wird, macht sich strafbar. Was bedeutet das genau, für wen gilt das und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, um sich nicht in einem Ermittlungsverfahren wiederzufinden?

Der Tatbestand – Zulassen, Anordnen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zunächst geht es um den Halter eines Kfz. Eigentümer und Halter fallen in bestimmten Konstellationen auseinander. Zum Beispiel, wenn das Auto im Eigentum der Eltern steht, jedoch auf ein Kind zugelassen ist. Wenn der Halter des Kfz das Fahrzeug nun einer anderen Person überlässt, hat sich der Halter davon zu überzeugen, dass diese Person auch eine Fahrerlaubnis hat. Also: Vor Fahrtantritt immer den Führerschein zeigen lassen! Ist das realistisch?

Zulassen, Anordnen und Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Wirklichkeit

Regelmäßig wird man einen Freund oder das Familienmitglied nicht nach einer Fahrerlaubnis fragen. Das aber sieht der Tatbestand so vor. Was ist dem Halter also zu raten? Das „Zulassen“ der Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann zunächst vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen zugelassen werden. Wer als Halter davon Kenntnis hat, dass ein Freund keinen Führerschein hat und trotzdem fahren lässt macht sich also strafbar. Aber auch wer als Halter die Fahrt ohne Fahrerlaubnis fahrlässig zulässt macht sich strafbar. Fahrlässig handelt wer – vereinfacht gesagt – eine Sorgfaltspflicht außer Acht lässt. Das bedeutet, dass der Halter sich in bestimmten Fällen vom Vorliegen der Fahrerlaubnis vergewissern muss.

Den Führerschein zeigen lassen?

Ja, in bestimmten Konstellationen muss man sich den Führerschein auch zeigen lassen. Das gilt bestimmt für Personen, die man nicht kennt. In bestimmten Situationen reicht aber auch das Vertrauen in die Fahrerlaubnis oder es ist schlicht unzumutbar nach der Fahrerlaubnis zu fragen. Unzumutbar ist dies in seltenen Fällen. Zum Beispiel, wenn der Sohn oder die Tochter darauf vertrauen (dürfen), dass Mutter oder Vater eine Fahrerlaubnis haben. 

In derartigen Situationen ist es völlig lebensfremd, dass ein Kind die Eltern nach dem Führerschein fragt. Dies vor allem, wenn die Eltern seit 20 Jahren regelmäßig Auto fahren. Fährt ein Elternteil nach Verlust der Fahrerlaubnis mit dem Auto des Kindes, ist das Überlassen des Autos nach der hier vertretenen Auffassung straflos. Dennoch kann auch gegen das Kind als Halter des Kfz ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn der Elternteil ohne Fahrerlaubnis in die Verkehrskontrolle gerät.

Zulassen, Anordnen und Fahren ohne Fahrerlaubnis – der Rat?

Oft kommt es im Strafrecht auf sehr kleine Detailfragen an. Diese sind dann entscheidend für die Strafbarkeit, die Einstellung des Verfahrens oder für einen Freispruch.

Zulassen, Anordnen und Fahren ohne Fahrerlaubnis – was tun, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen bereits eingeleitet ist?

Die gute Nachricht: Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Sie sollten Ruhe bewahren. Es ist immer falsch, mit den Ermittlungsbehörden zu sprechen, bevor Sie einen Anwalt aufgesucht haben. Es ist sehr wichtig, den Akteninhalt zu kennen. Sie können eine spätere Verteidigungsstrategie des Anwalts erschweren oder sogar vereiteln, wenn Sie den Fehler machen, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft auszusagen. Sprechen Sie vorher mit einem Anwalt. Dieser ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Zulassen, Anordnen und Fahren ohne Fahrerlaubnis – wird gegen Sie ermittelt? Rufen Sie uns unverbindlich an und wir prüfen die Rechtslage.


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