Zum Einzahlungslimit beim Onlineglückspiel

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Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 normierte der Gesetzgeber in 6c I S.2 GlüStV ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit beim Online-Glücksspiel von monatlich              € 1.000,00.

Hiervon gibt es begrenzte Ausnahmen. Auf Wunsch des Spielers ist ein Einsatz von mehr als  € 1.000,00 € möglich, wenn die Anbieter eine umfangreiche Liquiditätsprüfung vornehmen und danach die wirtschaftlichen Verhältnisse des Spielers eine entsprechende Erhöhung zulassen.

Die Praxis sieht jedoch anders aus. Immer mehr Spieler wenden sich an uns und berichten, dass dieses Limit in hohem Maße überschritten und/oder die Liquiditätsprüfung nicht oder nicht in  ausreichendem Umfang vorgenommen wurde. So ist eine Bonitätsabfrage bei der Schufa, welche ergibt, dass der Spieler keine Schulden hat, beispielsweise nicht ausreichend. 

Ein Verstoß gegen das Einzahlungslimit und damit gegen die Vorgaben des Glücksspielvertrags kann Schadenersatzansprüche begründen. Der Anspruch besteht dann in dem Zuviel geleisteten, sprich in dem, was über die       € 1.000,00 Grenze hinausgeht. Eine Konzession erhält nämlich nur, wer sich verpflichtet, auch die Nebenpflichten des Glückspielvertrages, sprich die Schutzpflichten, einzuhalten. Die Rechtsgüter des anderen Teils dürfen nicht verletzt werden. Hiervon ist auch das Vermögen umfasst. 

Der Verstoß gegen die Vorgaben der Konzession bedeutet zwar nicht, dass die Konzession oder gar der geschlossene Vertrag nichtig werden. Sie stellt jedoch eine zum Schadenersatzanspruch führende Sorgfaltspflichtverletzung dar.

Sofern auch für Sie kein Einzahlungslimit oder das Einzahlungslimit ohne Prüfung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gesetzt wurde, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos vor und setzen Ihre möglichen Ansprüche durch. Auf Wunsch können wir Kontakt zu einem zuverlässigen Prozessfinanzierer herstellen, der Ihren Prozess nach Prüfung vorfinanziert, so dass Sie selbst keinerlei Kostenrisiko tragen.

Schreiben  Sie uns an: kanzlei@johstrichter.de oder rufen Sie uns an unter 0711/410 191 60


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