Zurückweisung bei dem Versuch der Einreise trotz gültigem Schengenvisum

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Es kommt momentan vor, dass Ausländern, die im Besitz eines Schengenvisums sind, die Einreise nach Deutschland am Flughafen in Frankfurt verweigert wird. Das kann dann passieren, wenn das Schengenvisum nicht von einer deutschen Botschaft ausgestellt wurde, sondern von einem anderen europäischen Staat, zum Beispiel Italien oder Polen. Wenn dann die Ausländer in der Befragung durch die Polizei nicht nachweisen können, dass der Schwerpunkt des Aufenthaltes in dem entsprechenden anderen Land (also zum Beispiel Italien oder Polen) geplant und organisiert ist, verweigert die Bundesgrenzpolizei die Einreise. Die betreffenden Personen werden dann kurzerhand in den nächsten Flieger zurück in ihre Heimat gesetzt. Neben der Annullierung des Visums wird häufig auch ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Für spätere Visaanträge ist das natürlich verheerend.

Um die Zurückschiebung zu verhindern, muss in einem solchen Fall schnell gehandelt werden.

Wenn die Zurückschiebung in das Herkunftsland bereits erfolgt ist, kann man nachträglich Widerspruch gegen das Vorgehen der Polizei einlegen, was Sinn machen kann, wenn in Zukunft noch einmal ein Visum für den Schengenraum beantragt werden soll.

Gerne unterstütze ich Sie in einem solchen Fall. 


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