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Zusatzbeiträge zur Krankenkasse – jetzt wird vollstreckt!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Zusatzbeiträge sind Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen oft ein Dorn im Auge. Schließlich zahlt man schon die Kassenbeiträge und die Praxisgebühr. Etwa ein Dutzend Krankenkassen fordern inzwischen diesen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 6,50 bis 15 Euro. Doch nicht alle Mitglieder der betroffenen Krankenkassen haben die Zusatzbeiträge auch bezahlt. Laut Presseberichten beginnen die ersten Krankenkassen jetzt, bei den Hauptzollämtern die Eintreibung der Zusatzbeiträge säumiger Kassenmitglieder anzuordnen.  

Für die Vollstreckung ist nicht der Gerichtsvollzieher, sondern das Hauptzollamt am Wohnsitz des Beitragszahlers zuständig. Bevor es tatsächlich zu einer Pfändung kommt, werden die säumigen Kassenmitglieder zunächst von der Kasse oft telefonisch und dann schriftlich zur Zahlung aufgefordert und schließlich ein Mahnschreiben an sie verschickt. Wird trotzdem nicht bezahlt, erhält im nächsten Schritt das Hauptzollamt von der Krankenkasse die erforderlichen Kundendaten und erlässt eine Vollstreckungsankündigung gegenüber dem Schuldner.

Wer die Zwangsvollstreckung in dieser Phase noch verhindern möchte, muss die Rückstände begleichen oder sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen - zum Beispiel, um moderatere Zahlungsmodalitäten auszuhandeln. Nur mit dem Einvernehmen der Krankenkasse kann das Hauptzollamt die Vollstreckung noch einstellen. Werden die Zusatzbeiträge nicht bezahlt, muss mit einer Zwangsvollstreckung gerechnet werden. Übrigens dürfen auch Löhne und Renten unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden.

Hinweis: Verlangt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder hebt sie diesen an, haben Kassenmitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten kann man Zusatzbeiträge nur noch vermeiden, indem man ordentlich kündigt und zu einer Krankenkasse wechselt, die keinen Zusatzbeitrag verlangt. Doch bei einem Wechsel der Krankenkasse sollte man nicht nur auf den Zusatzbeitrag achten. Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie im anwalt.de-Rechtstipp „Krankenversicherung: Die Kasse macht Kasse".

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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