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Zwangshypothek: Wie Sie sich gegen zahlungsunwillige Schuldner absichern

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Zwangshypothek: Wie Sie sich gegen zahlungsunwillige Schuldner absichern

Experten-Autorin dieses Themas

Eine Zwangshypothek ist ein rechtliches Mittel, das Gläubigern hilft, ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Schuldnern zu sichern. Stellen Sie sich vor, jemand schuldet Ihnen Geld und zahlt es nicht zurück. In diesem Fall können Sie rechtliche Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld irgendwann wiederbekommen. Eine dieser Maßnahmen ist die Zwangshypothek. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Bedeutung eine Zwangshypothek hat und unter welchen Voraussetzungen eine Zwangshypothek eingetragen oder auch wieder gelöscht werden kann. 

Bedeutung der Zwangshypothek 

Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht spielt die Zwangshypothek eine wichtige Rolle. Sie ist eine von mehreren Möglichkeiten, um Schulden einzutreiben, wenn ein Schuldner nicht freiwillig zahlt.  

Während Maßnahmen wie die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung darauf abzielen, ein Grundstück direkt zu verwerten, dient die Zwangshypothek ausschließlich der Sicherung der Forderung. Das bedeutet, dass das Grundstück des Schuldners als Sicherheit dient, bis die Schuld beglichen ist. 

Was ist eine Zwangssicherungshypothek? 

Der Begriff „Zwangssicherungshypothek“ ist nur eine andere Bezeichnung für eine Zwangshypothek. Der Begriff der Zwangssicherungshypothek lässt deutlicher erkennen, dass es sich um eine Hypothek handelt, die im Grundbuch eines Grundstücks eingetragen wird, um die Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner abzusichern. 

Welchem Zweck dient eine Zwangshypothek? 

Das Hauptziel der Zwangshypothek ist es, die Ansprüche des Gläubigers zu schützen. Durch die Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch des Grundstücks wird sichergestellt, dass der Gläubiger eine vorrangige Stellung erhält. Sollte das Grundstück vom Schuldner verkauft oder versteigert werden, hat der Gläubiger das Recht, aus dem Erlös befriedigt zu werden, bevor andere nachrangige Gläubiger berücksichtigt werden.  

Diese Maßnahme stellt sicher, dass der Gläubiger eine realistische Aussicht auf die Rückzahlung seiner Forderung hat, selbst wenn der Schuldner finanziell in Schwierigkeiten gerät. Die Zwangshypothek ist daher ein wichtiges und effektives Instrument im deutschen Rechtssystem, um die Durchsetzung berechtigter Forderungen zu gewährleisten. 

Wann kommt es zur Zwangshypothek? 

Zwangssicherungshypotheken kommen in der Praxis häufig zur Anwendung. Folgende Beispiele zeigen den großen Nutzen dieses Sicherungsinstruments der deutschen Zwangsvollstreckung: 

  • Unbezahlte Handwerkerrechnungen: Ein Handwerker hat umfangreiche Renovierungsarbeiten an einem Haus durchgeführt, aber der Hausbesitzer zahlt die Rechnung nicht. Der Handwerker kann eine Zwangssicherungshypothek auf das Haus eintragen lassen, um sicherzustellen, dass seine Forderung beglichen wird. Zuvor muss er seinen Anspruch aber durch ein Gerichtsurteil oder zum Beispiel durch einen Mahnbescheid titulieren lassen. 

  • Gerichtsurteile: Ein Gläubiger hat vor Gericht ein Urteil erstritten, das ihm eine Geldsumme zuspricht. Da der Schuldner nicht zahlt, lässt der Gläubiger eine Zwangssicherungshypothek auf das Grundstück des Schuldners eintragen. 

  • Bankforderungen: Eine Bank hat einem Schuldner ein Darlehen gewährt, das dieser nicht zurückzahlt. Die Bank kann eine Zwangssicherungshypothek auf das Grundstück des Schuldners eintragen lassen, um die Rückzahlung des Darlehens zu sichern. Auch hier gilt aber, dass die Bank zunächst ein Urteil gegen den Schuldner erwirken muss, das den Schuldner zur Zahlung verpflichtet. 

Zwangshypothek eintragen lassen: Welche Voraussetzungen sind zu beachten? 

Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek setzt voraus, dass eine titulierte Forderung gegen den Schuldner vorliegt. Der Mindestbetrag für die Eintragung beträgt 750 Euro. Ein Gläubiger, der von einem Schuldner die Zahlung von 300 € fordert, kann also für diese Forderung keine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.  

Die Eintragung dient der Sicherung von Zahlungsansprüchen und ist im Grundbuch entsprechend zu vermerken. Die Zwangshypothek muss also vom Staat und dessen zuständiger Behörde eingetragen werden. Die Eintragung einer Zwangshypothek erfolgt durch das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt. Dieses Gericht prüft die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und die Zulässigkeit der Grundbucheintragung gemäß den Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO).  

Der Gläubiger muss die Eintragung der Zwangshypothek beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Antrag kann schriftlich, als elektronisches Dokument oder zur Niederschrift beim Grundbuchamt gestellt werden. Der Antragsteller muss alle relevanten Informationen, wie die genaue Bezeichnung des Grundstücks, angeben. Mit der Eintragung der Zwangshypothek im Grundbuch wird die Forderung des Gläubigers dinglich gesichert. Das bedeutet, dass das Grundstück für die Forderung haftet, und zwar einschließlich der Kosten der Eintragung. 

Wie kann man eine Zwangssicherungshypothek löschen lassen? 

Eine Zwangssicherungshypothek kann auf Antrag des Schuldners gelöscht werden, wenn der Gläubiger eine Löschungsbewilligung erteilt hat und diese dem zuständigen Grundbuchamt bei Antragstellung vorgelegt wird. Verweigert der Gläubiger die Erteilung der Löschungsbewilligung, obwohl er hierzu verpflichtet ist – zum Beispiel, weil die Forderung nachweislich vollständig beglichen wurde oder der Gläubiger einen rechtsverbindlichen Forderungsverzicht erklärt hat –, muss der Schuldner den Gläubiger zunächst auf Erteilung der Löschungsbewilligung verklagen. Konnte die Zwangssicherungshypothek gelöscht werden, bedeutet das, dass das Grundstück wieder frei von der Sicherungshypothek ist und der Eigentümer keine dingliche Belastung mehr aufgrund dieser Forderung trägt. 

Rechtsmittel gegen eine Zwangshypothek 

Gegen die Eintragung aber auch gegen die Ablehnung der Zwangshypothek können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner Beschwerde einlegen. Bei Unstimmigkeiten kann auch ein Widerspruch oder die Löschung der Eintragung verlangt werden. Hier muss im Einzelfall ermittelt werden, welcher Behelf das richtige Rechtsmittel ist. 

Wann verjährt eine Zwangshypothek? 

Die Zwangssicherungshypothek unterliegt der Verjährung. § 197 Abs. 1 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt, dass rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren verjähren. Die Frist beginnt ab Eintragung der Hypothek zu laufen.  

Bei verzinslichen Zwangssicherungshypotheken ist zu beachten, dass auch die Zinsen der Verjährung unterliegen. Für die Zinsen gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB.  

Lastenausgleich: Zwangshypotheken in der Nachkriegszeit 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Deutschland das Lastenausgleichsgesetz eingeführt, um die finanziellen Lasten, die durch den Krieg und die Vertreibung entstanden waren, gerecht zu verteilen. Im Rahmen dieses Gesetzes spielte die Zwangshypothek eine bedeutende Rolle.  

Grundstückseigentümer mussten eine Zwangshypothek auf ihre Immobilien eintragen lassen, um damit die Ausgleichszahlungen zu sichern, die an Kriegsopfer und Vertriebene geleistet wurden. Diese Zwangshypotheken dienten dazu, die finanziellen Mittel für den Lastenausgleich zu generieren und die betroffenen Personengruppen zu unterstützen. Auch wenn dieses Instrument in der heutigen Rechtspraxis kaum noch Anwendung findet, war es damals ein wesentliches Mittel zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges und zur Förderung des sozialen Ausgleichs in der Nachkriegszeit. 

Foto(s): ©Adobe Stock/sommart

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