Zweitwohnsitz verschwiegen - Steuerhinterziehung?
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Wer eine zweite Wohnung als Ferien- oder Berufswohnung nutzt, ist verpflichtet, diese innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Viele Betroffene wissen nicht, dass das Verschweigen eines Zweitwohnsitzes schwerwiegende Folgen haben kann – bis hin zu einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Denn zahlreiche Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer, die als Aufwandsteuer gilt.
Wann liegt ein anmeldepflichtiger Zweitwohnsitz vor?
Ein Zweitwohnsitz besteht dann, wenn jemand neben seinem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung in einer anderen Gemeinde nutzt – sei es beruflich, privat oder als Ferienwohnung. Auch längere Aufenthalte über sechs Monate machen die Anmeldung erforderlich. Die Definition eines Wohnsitzes kann je nach Gemeinde variieren: In einigen Fällen genügt bereits ein Wohnwagen oder eine Unterkunft ohne Küche und Bad.
Die Zweitwohnsitzsteuer – was Sie wissen sollten
Diese Steuer fällt an, wenn die Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz genutzt wird. Sie wird abhängig von der Kaltmiete oder dem Mietwert berechnet und variiert je nach Gemeinde. In manchen Fällen gibt es Ausnahmen, beispielsweise für verheiratete Berufspendler, Wehrdienstleistende oder Personen, die sich in Pflegeeinrichtungen aufhalten.
Was passiert, wenn Sie den Zweitwohnsitz nicht melden?
Wer die Anmeldefrist überschreitet, riskiert zunächst ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Wird der Zweitwohnsitz jedoch dauerhaft verschwiegen, kann dies als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden. Die Konsequenz: Ein Strafverfahren wegen hinterzogener Zweitwohnsitzsteuer. Neben der Nachzahlung der Steuer drohen Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Wie hoch ist die Strafe bei Steuerhinterziehung wegen Zweitwohnsitzsteuer?
Die Strafe richtet sich nach der hinterzogenen Steuer. Bei geringen Beträgen sind Geldauflagen und die Rückzahlung üblich. Bei erheblichen Summen kann es zu einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe kommen. Freiheitsstrafen sind insbesondere bei Summen im fünfstelligen Bereich denkbar.
Selbstanzeige – die Chance zur Straffreiheit
Wer seine Versäumnisse erkennt, bevor die Behörden aktiv werden, kann durch eine rechtzeitig eingereichte Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Diese muss jedoch vollständig und fehlerfrei sein. Hier ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen, um Fehler zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – Ihr Ansprechpartner im Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er vertritt Mandanten bundesweit, insbesondere bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Zweitwohnsitzsteuer. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist Dr. Bunzel Ihr erfahrener Verteidiger bei Ermittlungsverfahren durch Steuerbehörden oder Staatsanwaltschaften.
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