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Der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX
Der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX
| 17.02.2010 von Rechtsanwalt Fatih Bektas
I. Anspruchsberechtigte: 1. Schwerbehinderte: Gem. § 2 SGB IX gilt als schwerbehinderter, wer behindert ist und diese Behinderung eine erhebliche Schwere, nämlich einen Grad von mindestens 50 % erreicht. § 125 SGB IX gewährt …