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01.12.2010
von Rechtsanwälte Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen
Schätzungsweise die Hälfte aller Testamente ist fehlerhaft oder steuerlich unvorteilhaft. So wird häufig der Unterschied zwischen Erben und Vermächtnisnehmern oder Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis übersehen. Dies kann zu …