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Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Abrechnung
Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Abrechnung
| 11.07.2012 von Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Mietvertragspartei nach einer Abrechnung eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen. Hierfür genügte nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) das …
Inhaltlich korrekte Nebenkostenabrechnung ist Voraussetzung für Anpassung der Vorauszahlung
Inhaltlich korrekte Nebenkostenabrechnung ist Voraussetzung für Anpassung der Vorauszahlung
| 23.05.2012 von Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann jede Mietvertragspartei nach einer Betriebskostenabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe verlangen. Bislang genügte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für eine Erhöhung, dass der …