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Grundsätzliches zur Verjährung von Forderungen von Banken
Grundsätzliches zur Verjährung von Forderungen von Banken
| 18.06.2019 von Rechtsanwalt Martin Lubda
Forderungen aus Giro- oder Kreditverträgen verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren. Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den …
Wiederaufnahmeverfahren – Aufschub bzw. Unterbrechung der Vollstreckung, § 360 Abs.2 StPO
Wiederaufnahmeverfahren – Aufschub bzw. Unterbrechung der Vollstreckung, § 360 Abs.2 StPO
| 02.08.2011 von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Sinne der §§ 359 ff. StPO werden von dem Antragsteller regelmäßig zwei Ziele verfolgt: Erstens soll die als rechtswidrig empfundene Entscheidung abgeändert werden, was durch …