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![Unfallflucht - Genaues Hinsehen beim Fremd-Schaden kann den Führerschein retten](https://www.anwalt.de/img_cache/2e/2ecc03e223acb93759a7699780490d2c.png)
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09.03.2009
von Rechtsanwalt Christian Demuth
Bei einer „Unfallflucht“ ist nach dem Gesetz eine Fahrerlaubnisentziehung in der Regel vorgesehen, wenn der Täter weiß oder wissen kann, dass durch den Unfall ein bedeutender Fremd-Schaden verursacht worden ist. Gleiches gilt, wenn der …