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![Rücktritt vom Kaufvertrag - Verkäufer muss mangelhafte Sache prüfen können](https://www.anwalt.de/img_cache/ea/ea229275c0ca482c4714c08902d492a5.png)
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13.04.2010
von Rechtsanwalt Martin J. Haas
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. März 2010 (Aktenzeichen VIII ZR 310/08) entschieden, dass der von einem Käufer erklärte Rücktritt von einem Kaufvertrag nicht wirksam ist, weil der Käufer es versäumt hatte, …