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Rücktritt vom Kaufvertrag  - Verkäufer muss mangelhafte Sache prüfen können
Rücktritt vom Kaufvertrag - Verkäufer muss mangelhafte Sache prüfen können
| 13.04.2010 von Rechtsanwalt Martin J. Haas
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. März 2010 (Aktenzeichen VIII ZR 310/08) entschieden, dass der von einem Käufer erklärte Rücktritt von einem Kaufvertrag nicht wirksam ist, weil der Käufer es versäumt hatte, …