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27.11.2008
von Rechtsanwalt Markus Zorn
Die zentrale Norm des Befristungsrechts ist § 14 TzBfg. Dieser lautet:
§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund …