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Urlaubsreise- und sonstige Gefahren - Wie benennen Eltern für den Fall der Fälle einen Vormund?
Urlaubsreise- und sonstige Gefahren - Wie benennen Eltern für den Fall der Fälle einen Vormund?
| 24.07.2012 von Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
Dass beide Eltern minderjähriger Kinder sterben, ist glücklicherweise selten - aber eben nicht ausgeschlossen. Ein Unfall auf einer gemeinsamen Urlaubs- oder Geschäftsreise kann die Kinder zu Vollwaisen machen. Verantwortungsbewusste Eltern …