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![Wichtige Entscheidung des BGH zum Kaufrecht: Erfüllungsort der Nachbesserung](https://www.anwalt.de/img_cache/29/297f253fcac5048d69eef46369487ac9.png)
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27.04.2011
von Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner
Immer dann, wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist, muss der Käufer, bevor er berechtigt ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, zunächst erfolglos Nachbesserung vom Verkäufer verlangt haben. Der BGH musste sich jetzt mit der Frage …