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![Betriebskosten: Mehr als zehnprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr](https://www.anwalt.de/img_cache/3a/3a5ce4e8ce53c25ec93a009c41d0922b.png)
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02.04.2007
von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
Sind einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr jeweils um 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter, dafür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Wird dies nicht im einzelnen dargelegt und deren Unvermeidbarkeit nicht im …