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Betriebskosten: Mehr als zehnprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr
Betriebskosten: Mehr als zehnprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr
| 02.04.2007 von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
Sind einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr jeweils um 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter, dafür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Wird dies nicht im einzelnen dargelegt und deren Unvermeidbarkeit nicht im …