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Vertragsstrafe wegen Receiver zum Schwarzsehen von Premiere
Vertragsstrafe wegen Receiver zum Schwarzsehen von Premiere
| 13.07.2009 von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Premiere klagte gegen ein Unternehmen, das beauftragt war, Receiver herzustellen mit denen der Empfang von „Premiere" möglich war. Vertraglich verpflichtete sich dieses Unternehmen es zu unterlassen, Umgehungsvorrichtungen herzustellen oder …