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12.12.2017
von Rechtsanwältin Henny Schuler
Nach deutschem Recht sind gem. § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu zahlen – im Normalfall die Eltern den Kindern. Allerdings gibt es auch den umgekehrten Fall, dass die Kinder …