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05.10.2009
von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Schließen sich mehrere Architekten in einem Workshop mit dem Ziel zusammen, ein einheitliches Werk zu schaffen, wirkt die Urhebervermutung zugunsten aller Beteiligten. Das Werk ist jedem beteiligten Architekten zuzurechnen. Diese …