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19.11.2009
von Rechtsanwalt Tobias Christian Pfeiffer
Sachverhalt: Die Klägerin vermietete an die Beklagte eine Wohnung. Wegen Zahlungsverzugs kündigte sie das Mietverhältnis am 3.4.2009 gem. § 543 II 1 Nr. 3 BGB iVm § 569 III Nr. 1 BGB fristlos. Im Kündigungsschreiben führte die Klägerin den …