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25.02.2019
von Rechtsanwalt Christian W. Martin
In §§ 651a ff BGB ist der „Reisevertrag“ geregelt. Wenn Sie einen Reisevertrag abgeschlossen haben (1.), etwas auf der Reise schiefgelaufen ist (2.) und Sie Ihre Obliegenheiten im Rahmen dieses Vertrages beachtet haben (3.), dann haben Sie …