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14.06.2018
von Rechtsanwalt Guido Lenné
Wer seine Ansprüche gegenüber VW noch nicht geltend gemacht hat, sollte sich beeilen: Die Verjährungsfrist endet im Dezember 2018. Inzwischen gibt es nun auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, demzufolge Kunden ihre Autos zurückgeben …