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11.02.2013
von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Am 1. September 2012 trat eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft, durch die mit § 40 Abs. 1a LFGB eine neue Vorschrift geschaffen wurde, welche die zuständigen Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit …