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21.02.2017
von Rechtsanwältin Janina Hitzemann
Das Berufsausbildungsverhältnis ist nach Rechtsprechung des BAG kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis, sondern ein eigenes Rechtsverhältnis mit besonderen Haupt- und Nebenpflichten. Ist der Auszubildende noch minderjährig, gelten zusätzliche …