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11.10.2017
von Rechtsanwalt Jörg Fricke
Wenn bei Eheleuten ein Ehepartner geschäftsunfähig wird, kann der andere ihn nicht ohne zuvor erteilte Vollmacht vertreten. Ein gesetzliches Vertretungsrecht der Ehepartner untereinander ist bis jetzt nicht vorhanden. Aus diesem Grunde ist …