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Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren: Wann liegt sie vor und was passiert?
Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren: Wann liegt sie vor und was passiert?
| 29.11.2010 von Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
Was ist Masseunzulänglichkeit? Masseunzulänglichkeit liegt dann vor, wenn zwar die Kosten des Verfahrens, nicht aber die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) bei Fälligkeit aus der liquiden Masse gedeckt sind, § 208 Abs.1 S.1 InsO …