97 Ergebnisse für gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
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03.09.2008
von Rechtsanwalt Florian Sievers
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Sache von bedeutendem Wert. Nach § 315 b StGB kann nur bestraft werden, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt …