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20.03.2017
von Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
Wer einen Neuwagen kauft, nimmt oftmals den anfänglich höheren Wertverlust hin, um nicht für mögliche Altlasten des Vorbesitzers aufkommen zu müssen. Doch nicht erst seit dem „VW- Skandal“ beschäftigen Mängel an Neuwagen die Rechtsprechung. …