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Immobilienmakler müssen in ihrer Anzeige die wesentlichen Angaben zum Energieverbrauch machen
Immobilienmakler müssen in ihrer Anzeige die wesentlichen Angaben zum Energieverbrauch machen
| 08.10.2017 von Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) legte fest, dass Immobilienmakler potentielle Kunden über die wesentlichen Energieverbrauchswerte einer Immobilie im Rahmen der von ihnen geschalteten Immobilienanzeige informieren müssen. …