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06.11.2014
von Rechtsanwalt Florian Wittkop
Häufig stehen Mandanten vor dem Problem, dass ein bestehender Unterhaltstitel aufgrund nachträglicher Veränderung abgeändert werden muss. Zur Abänderung von Unterhaltstiteln stellt das FamFG § 238 und § 239 zur Verfügung. Die Zuständigkeit …