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14.07.2011
von Rechtsanwalt Markus Zorn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10) entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses - unabhängig von dessen Gegenstand - bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden …