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![Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis](https://www.anwalt.de/img_cache/2d/2d91a2c95207e924635f94ee7a8836e2.png)
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05.02.2013
von Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussfloskel zu beenden, in der er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste …