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Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
| 05.02.2013 von Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussfloskel zu beenden, in der er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste …