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17.10.2007
von Rechtsanwältin Pia Petry
Eine Kapitallebensversicherung ist auch dann pfändbar, wenn dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen und das Wahlrecht vor der Pfändung noch nicht ausgeübt wurde. …