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24.12.2008
von Rechtsanwalt Michael Amberg
Fordert ein Arbeitnehmer Schadenersatz wegen Mobbings durch einen Vorgesetzten, muss er die einzelnen von ihm beanstandeten Handlungen und Verhaltensweisen darlegen. Es reicht nicht aus, dass er behauptet, er sei „gemobbt" worden.
Diese …