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Mobbinghandlungen des Vorgesetzten müssen vom Arbeitnehmer im einzelnen dargelegt werden
Mobbinghandlungen des Vorgesetzten müssen vom Arbeitnehmer im einzelnen dargelegt werden
| 24.12.2008 von Rechtsanwalt Michael Amberg
Fordert ein Arbeitnehmer Schadenersatz wegen Mobbings durch einen Vorgesetzten, muss er die einzelnen von ihm beanstandeten Handlungen und Verhaltensweisen darlegen. Es reicht nicht aus, dass er behauptet, er sei „gemobbt" worden. Diese …