Mobbinghandlungen des Vorgesetzten müssen vom Arbeitnehmer im einzelnen dargelegt werden

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Fordert ein Arbeitnehmer Schadenersatz wegen Mobbings durch einen Vorgesetzten, muss er die einzelnen von ihm beanstandeten Handlungen und Verhaltensweisen darlegen. Es reicht nicht aus, dass er behauptet, er sei „gemobbt" worden.

Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein vom 25.07.2008 folgt der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, wonach in Mobbingfällen der Arbeitnehmer nach allgemeinen Grundsätzen die Beweislast für die behauptete Pflichtverletzung trägt.

Grundsätzlich hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm Rechte herleitet, deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Im Falle von Mobbing bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer konkret die Tatsachen anzugeben  hat, aus denen er das Vorliegen von Mobbing ableitet. Ein pauschaler und wertender Sachvortrag wie z. B. „gängeln", „beschimpft", „verbale Übergriffe, Beleidigungen und massive Drohungen" ist nicht ausreichend.

 

In der Praxis scheitert die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen Mobbings immer wieder daran, dass der Gemobbte die Tatsachen, aus denen das Vorliegen von Mobbing abgeleitet werden kann, nicht konkret genug benennen kann. Für Betroffene empfiehlt sich deshalb dringend das Führen eines sogenannten Mobbing-Tagebuches, also das Erstellen von Aufzeichnungen, die folgende Punkte umfassen sollten:

 

  • Datum und Uhrzeit des Angriffs
  • Exakte Beschreibung des Sachverhalts und der Mobbinghandlung, wobei auch Belästigungen in der Freizeit wie z. B. durch Telefonterror, Denunziationen bei Freunden, Verwandten usw. zu beachten sind
  • Von welcher Person/welchen Personen gingen die Angriffe aus, welche Funktionen üben diese aus?
  • Welche Motive vermuten Sie beim Mobber?
  • Wer war anwesend und kann so später eventuell als Zeuge benannt werden?
  • Welche körperlichen/gesundheitlichen Auswirkungen stellten sich ein? In welchem zeitlichen Abstand zu der Mobbinghandlung traten sie auf?
  • Arzttermine, die wahrgenommen werden, um auf Mobbing beruhende gesundheitliche Beschwerden therapieren zu lassen.
  • Tage, an denen der/die Mobber nicht im Betrieb war/waren. Ferner sollten auch die Tage, an denen das Mobbingopfer der Arbeit ferngeblieben ist, z. B. wegen Krankheit, Urlaub, Dienstreise, festgehalten werden.

 

Je sorgfältiger das Mobbing-Tagebuch geführt wird, umso besser sind die Chancen für den Betroffenen, Ansprüche wegen des Mobbings gerichtlich erfolgreich durchsetzen zu können.

 

Nach Schätzungen von Mobbing-Experten leiden mindestens 3-4% der Erwerbstätigen in Deutschland unter Mobbing, also etwa 800.000-1,4 Millionen Bundesbürger. Die Folgen für den Einzelnen sind oft dramatisch, sie reichen von Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Atemnot über Depressionen bis hin zum Selbstmord. Statistiken gehen davon aus, dass jedes Jahr etwa 20% der Selbstmordfälle durch Mobbing-Aktionen ausgelöst werden.

Der wirtschaftliche Schaden, den Mobbing verursacht, ist erheblich. Nach aktuellen Schätzungen bewegt sich der jährliche finanzielle Schaden durch Mobbing allein in Deutschland zwischen 25 und 50 Milliarden Euro.

 

 

 



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