Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Faber
Rechtsanwältin

Regina Faber

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Reiserecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
IE
von I. E. am 15.03.2024 um 14:03 Uhr
Sehr
Allgemeine Rechtsberatung

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Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen? Ich werde mich Ihrer Sache annehmen und Ihnen in allen Verfahrensstadien bis zum Erreichen des bestmöglichen Ergebnisses beistehen.


Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Jugendstrafrecht
  • während des gesamten Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahrens
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei Bewährungswiderrufen und Untersuchungshaft
  • Nebenklage und Schmerzensgeld als Opfer
  • Interessenvertretung und Zeugenbeistand für Sie als Zeuge oder Zeugin
  • Unterstützung beim sog. Täter-Opfer-Ausgleich


Rechtliche Tipps vorweg:

Tipp 1: Schweigen!

Sagen Sie nichts außer, dass Sie Ihre Aussage verweigern! Ihnen entstehen keine Nachteile dadurch.

Tipp 2: Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, vermeiden Sie jeglichen Kontakt zur Polizei!

Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, um sich bestmöglich verteidigen zu können. In der Phase des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgsversprechend, da in dieser Phase die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden und das Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls mithilfe einer anwaltlichen Verteidigung, eingestellt werden kann.

Tipp 3: Fordern Sie einen Anwalt!

Als Rechtsanwältin bin ich dazu befugt, einen Einblick in Ihre Strafakte zu bekommen. Dadurch erhalte ich eine genaue Vorstellung über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die aktuelle Beweislage. Ich gebe Ihnen gerne meine Einschätzung und erläutere Ihnen die Optionen einer bestmöglichen Strafverteidigung.

Tipp 4: Als Beschuldigte/r oder als Zeuge/ Zeugin sind Sie nicht verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen!

Anders sieht es aus, wenn Sie eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft bekommen haben, dieser müssen Sie Folge leisten. In diesem Fall ist es ratsam, sich zuvor einen anwaltlichen Rat einzuholen.




Ich berate und vertrete Sie auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Haben Sie einen Personenschaden durch einen Verkehrsunfall, Körperverletzung, Arbeitsunfall, Wegeunfall oder nach einem ärztlichen Behandlungsfehler erlitten? Dann kann ich Ihren Schadensersatzanspruch und Schmerzentgeldanspruch durchsetzen. Ich kläre Sie über alle weiteren Schritte auf, sodass Sie das weitere Vorgehen mit meiner Unterstützung planen können. Oder haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen und der Käufer zahlt die Rechnung nicht oder das von Ihnen erworbene Auto oder eine Küche weist Mängel auf. In diesem Fall prüfe ich, ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen.




Im Bereich des Öffentlichen Rechts verfolge ich Ihre Interessen gegenüber dem Staat. Dabei berate und vertrete ich Sie gegenüber Behörden und unterstütze Sie insbesondere im Widerspruchsverfahren und im Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Inhaltlich befasse ich mich insbesondere mit den Rechtsgebieten des Schulrechts, Polizeirechts und Gewerberechts.




Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können daher alles mit mir besprechen, ohne nachteilige Konsequenzen befürchten zu müssen.

Falls Sie sich die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs nicht leisten können, kann ich für Sie, wenn der Anspruch besteht, Prozesskostenhilfe beantragen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich im Vorfeld für Sie klären, ob Ihre Versicherung die Kosten für ein gerichtliches Verfahren übernimmt.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich per Telefon Mo-Fr von 9-13 Uhr und von 14-17 Uhr, E-Mail oder über die Terminanfrage bei Anwalt.de an die Kanzlei wenden.

Meine Kanzleiräume finden Sie am Hulsberg 8 über dem REWE. In unmittelbarer Nähe liegen die Haltestellen der Straßenbahnlinie 2 und 10. Kostenfreie Parkplätze sind direkt vor der Tür. Weitere Parkplätze finden Sie in der Tiefgarage des REWE (kostenpflichtig).

Besuchen Sie bitte auch die Homepage der Kanzlei:
www.dkms-bremen.de

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