Bewertungen von ReVo-Rechtsanwälte
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Bewertungen
MD
von M. D. am 27.12.2016 um 13:15 Uhr für ReVo-Rechtsanwälte
Verschiedene Fragestellungen zum Sozialrecht
Sozialrecht
Ich wurde sehr kompetent beraten und mein Anliegen wurde sehr gut bearbeitet und juristisch vertreten. Im Rahmen der Beratungsgespräche konnte ich meine Fragen stellen, mögliche Bedenken äußern und wurde sehr gut zur Sachlage informiert. Auch das gesamte Team in der Kanzlei war immer sehr freundlich und sehr engagiert.
CW
von C. W. am 06.12.2016 um 18:21 Uhr für ReVo-Rechtsanwälte
Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe mich wunderbar beraten und verstanden gefühlt. Die Ansprechpartner waren immer für mich erreichbar und standen mir mit absolut kompetenten Rat und Tat zur Seite!
KW
von K. W. am 25.11.2016 um 22:38 Uhr für ReVo-Rechtsanwälte
Familienrecht
Familienrecht
Herr Mirus ist ein sehr netter und kompetenter Anwalt, bei ihm fühlt man sich gut aufgehoben. Auch die Mädels sind super. Diese Kanzlei kann man nur empfehlen
NE
von N. E. am 25.11.2016 um 20:14 Uhr für ReVo-Rechtsanwälte
Familienrecht
Familienrecht
Herr Mirus hat mich in Familien- und Versicherungsangelegenheiten durch sein ausgezeichnetes Wissen immer erfolgreich vertreten. Ich bin ihm wirklich sehr dankbar, denn durch seine menschliche und gewissenhafte Art habe ich mich sofort verstanden und von Beginn an gut aufgehoben gefühlt!
Ebenfalls ein dickes Lob an die Mitarbeiterinnen der Kanzlei!
Ebenfalls ein dickes Lob an die Mitarbeiterinnen der Kanzlei!
DM
von D. M. am 25.11.2016 um 14:36 Uhr für ReVo-Rechtsanwälte
Forderungsangelegenheit
Zivilrecht
Hallo Zusammen,
bin extrem zufrieden mit diesen Anwälten.
Herr Mirus hat mir sehr geholfen, mich super beraten und vertreten.
Kann diese Kanzlei nur empfehlen.
bin extrem zufrieden mit diesen Anwälten.
Herr Mirus hat mir sehr geholfen, mich super beraten und vertreten.
Kann diese Kanzlei nur empfehlen.
NM
von N. M. am 22.11.2016 um 14:59 Uhr für ReVo-Rechtsanwälte
Familienrecht
Familienrecht
Rechtsvertretung bei einer Scheidung:
- Unvollständige Beratung (in gleicher Sache musste ein zweiter Anwalt konsultiert werden)
- Überhöhte Abrechnung (erst nach Klärung durch die Rechtsanwaltskammer lenkte er ein)
Nie wieder!
- Unvollständige Beratung (in gleicher Sache musste ein zweiter Anwalt konsultiert werden)
- Überhöhte Abrechnung (erst nach Klärung durch die Rechtsanwaltskammer lenkte er ein)
Nie wieder!
Antwort von ReVo-Rechtsanwälte
Der im Nachhinein zahlungsunwillige N.M. wurde korrekt (über 2 Jahre lang) beraten. Sein (heimlich und zeitgleich eingeschalteter) 2. Anwalt hat nur bestätigt, was er schon von uns gehört hatte. Die Abrechnung, die er nicht begleichen wollte, wurde von der prüfenden Rechtsanwaltskammer bestätigt. "Nie wieder" geht in Ordnung, solche Mandate braucht keine Kanzlei.