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Online-Rechtsberatung
Über mich
Zur Person:
Herr Dr. Meixner studierte von 2007 bis 2012 an der Heidelberger Ruprecht-Karls-Universität. Sein Studium schloss er mit Prädikatsexamen ab. An der Universität Heidelberg wurde er schließlich im Jahre 2015 promoviert (magna cum laude). Nach Abschluss des juristischen Referendariats am Landgericht Mannheim trat Herr Dr. Meixner im Frühjahr 2015 in die seit 1987 bestehende Kanzlei Gollhofer Weidlich Leser in der Mannheimer Oststadt ein.
Herr Dr. Meixner ist spezialisiert auf die Bereiche „Arbeitsrecht“ und „privates Baurecht“. Dabei berät und vertritt er im Baurecht Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Bauherren einerseits sowie wie Handwerker, Bauunternehmen, Generalunternehmer andererseits und schließlich im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Die regelmäßig sehr unterschiedlich gelagerten Interessen und Perspektiven der verschiedenen Parteien sind ihm daher bestens bekannt.
Herr Dr. Meixner hat erfolgreich den Kurs zum Fachanwalt für „Arbeitsrecht“ absolviert und bildet sich auf seinen Spezialgebieten fortlaufend weiter. Darüber hinaus ist er Autor verschiedener wissenschaftlicher Publikationen und Artikel, so etwa in der renommierten Fachzeitschrift „Baurecht“. Seine Dissertation wird inzwischen von Bundesgerichtshof und Fachliteratur gleichermaßen zitiert.
Zur Sache:
Herr Dr. Meixner berät und vertritt Sie im Zusammenhang mit allen bau- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen. Lediglich beispielhaft seien erwähnt:
Arbeitsrecht
- Abfindung (auch nach § 1a KSchG)
- Abmahnung
- Abwicklungsvertrag
- AGB-Kontrolle
- Änderungskündigung
- Anpassung von Arbeitsverträgen & Erfüllung von Informationspflichten nach dem neuen Nachweisgesetz (NachwG), das zum 01.08.2022 in Kraft trat
- Arbeit auf Abruf
- Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit)
- Arbeitslosengeld
- Arbeitsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeitverringerung
- Aufhebungsvertrag (einschließlich Anfechtung und Widerruf)
- Auskunftspflichten
- Ausschlussfrist
- außerordentliche Kündigung
- Auszubildende/Beendigung des Ausbildungsvertrages
- Befristung des Arbeitsvertrages
- BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Beschäftigungsanspruch
- betriebliche Altersversorgung
- betriebliche Übung
- betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsratsanhörung
- Betriebsratsmitglied
- Betriebsübergang
- Betriebsvereinbarung
- Bewerbungskosten
- Dienstwagen
- Direktionsrecht
- Diskriminierung (etwa im Hinblick auf Alter, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung etc)
- Eingruppierung
- Elternzeit/Elterngeld
- Entfristungsklage
- Fortbildung (und Fortbildungskosten)
- Freistellung
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Haftung des Arbeitgebers/des Arbeitnehmers
- Klage gegen eine Befristung
- Krankheit
- krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungen (so etwa Änderungskündigung, außerordentliche fristlose Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Verdachtskündigung, verhaltensbedingte Kündigung)
- Kündigungsfristen
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Leiharbeit
- Lohn und Gehalt
- Mindestlohn
- Mobbing
- Mutterschutz
- Probezeit
- Provisionszahlungen
- Sonderurlaub
- Sozialauswahl
- Sperrzeit im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld
- Streik
- Tarifvertrag
- Teilzeitarbeit
- Überstunden, Mehrarbeit und deren jeweilige Abgeltung etwa im Kündigungsfall
- Urlaub und Krankheit
- Urlaub/Urlaubsanspruch/Urlaubsabgeltung
- Verfallsklausel im Arbeitsvertrag
- Vertragsstrafe
- Weihnachtsgeld
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Weiterbeschäftigung
- Wettbewerbsverbot
- Whistleblowing
- Zahlungsverzug des Arbeitgebers
- Zeugnis (Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis)
- Zielvereinbarung
- zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Privates Baurecht
- Abnahme (beispielsweise fiktive, konkludente, ausdrückliche bei BGB- und VOB/B-Vertrag)
- Abnahmefiktion
- Abschlagszahlungen
- allgemeine Streitigkeiten rund um Abnahme, Mängel und Vergütung
- Anordnungsrecht des Bestellers
- Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhaften Baumaterials
- Architektenhonorar
- Architektenvertrag
- arglistige Täuschung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Aufhebungsvertrag
- Baubeschreibung
- Bauhanderwerksicherungshypothek
- Bauhandwerkersicherung
- Baumängel
- baurechtliche Gewährleistung
- Bauvertrag
- Bauzeit- und Bauzeitenverzögerung
- BGB-Bauvertrag
- Anordnungsrecht des Bestellers nach § 650b BGB
- Bauvertragsrecht in der seit 2018 geltenden Fassung
- Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
- Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
- Schiedsgutachtenvereinbarungen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Werklohn (sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich)
- Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
- Gestaltung relevanter Verträge (Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauvertrag, Bauträgervertrag)
- Gewährleistung und Mängel
- Haftung der am Bau Beteiligten
- Haftung des bauausführenden Unternehmers (ggf. gesamtschuldnerisch mit dem Architekten oder sonstigen Baubeteiligten)
- HOAI
- Immobilienkaufvertrag
- Ingenieurvertrag
- Kündigung des Werkvertrages (außerordentliche/ordentliche)
- Lieferantenregress
- Mängelrüge
- Nachtragsmanagement und Leistungsbeschreibung
- Ortstermin mit Sachverständigen und/oder Gericht
- Prüfung von Bauverträgen
- Rückabwicklung des Bauvertrages/Immobilienkaufvertrages
- Rücktritt vom Werkvertrag
- Schlichtung
- Schlussrechnungsstellung
- Selbstvornahmerecht des Bauherrn
- Sicherheiten nach § 650f BGB
- Sonderkündigungsrecht (§ 650r BGB)
- Verbraucherbauvertrag
- Vergütungsanpassung
- Vergütungsanspruch des Bauunternehmers
- Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle
- VOB/B
- Vorzeitige Beendigung von Architektenverträgen
- Werkvertragsrecht
- Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Verbraucherbauvertrag
- Zustandsfeststellung bei Bauverträgen
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GOLLHOFER WEIDLICH LESER
Rechtsanwälte – Steuerberater
Lessingstraße 1
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Tel.: 0621 180 648 20
Fax: 0621 180 648 21
E-Mail: info@ra-gwl.de
USt-Ident-Nr.: DE221362458
Berufsträger:
Rechtsanwälte: Thomas Weidlich, Boris Diem, Sibylla Leser, Dr. Helmut-Thomas Kilpper, Dr. Robin Meixner,
Avocat: Patrick Lucke
Steuerberaterin: Anne-Marie Schroth-Scheck
Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwältin” bzw. „Rechtsanwalt” sowie „Steuerberaterin” wurden in Deutschland verliehen. Die Bezeichnung „Avocat“ wurde in Frankreich verliehen.
Die anwaltlichen Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/2 53 40, Fax: 0721/2 66 27, E-Mail: info@rakkarlsruhe.de. Herr Avocat Lucke ist Mitglied des Barreau de Draguignan, 3, rue Pierre Clément, 83300 Draguignan, Frankreich, Tel.: +33 4 94 60 44 33, Fax: +33 4 94 60 44 35, E-Mail: batonnier@avocazur.com, sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach den Vorschriften des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Frau Steuerberaterin Schroth-Scheck ist Mitglied der Steuerberaterkammer Nordbaden, Poststraße 11, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/18 30 77, Fax: 06221/16 51 05, E-Mail: post@stbk-nordbaden.de.
Unsere maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
die Fachanwaltsordnung (FAO)
das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
das Gesetz vom 31.12.1971 (Loi n° 71- 1130 du 31 décembre 1971 – Frankreich)
das Gesetz vom 11.02.2004 (Loi n° 2004-130 du 11.02.2004 – Frankreich)
das Steuerberatungsgesetz (StBerG)
die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
die Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die einzelnen Vorschriften können Sie über die Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter „Berufsrecht” bzw. über die Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) unter „Der Steuerberater” und dort unter „Berufsrecht“ einsehen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 für jeden Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind aufgrund der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) ebenfalls verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 42 Abs. 2 BOStB in Verbindung mit § 52 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB). Die Berufsträgerinnen und Berufsträger unserer Kanzlei sind bei nachstehenden Versicherungen versichert:
Frau Steuerberaterin Schroth-Scheck, Frau Rechtsanwältin Leser, die Rechtsanwälte Weidlich, Diem, und Dr. Meixner sowie Herr Avocat Lucke sind bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Postfach 102464, 50464 Köln, versichert, und Herr Rechtsanwalt Dr. Kilpper ist bei der Allianz AG, Königinstraße 28, 80802 München, versichert .
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO bzw. der § 67 StBerG, §§ 51 ff. DVStB.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildquellennachweis
• Elmar Witt, Mannheim
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