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Rechtsanwalt

Dr. Robin Meixner

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von B. F. am 10.04.2025 um 13:57 Uhr
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Zur Person: 

Herr Dr. Meixner studierte von 2007 bis 2012 an der Heidelberger Ruprecht-Karls-Universität. Sein Studium schloss er mit Prädikatsexamen ab. An der Universität Heidelberg wurde er schließlich im Jahre 2015 promoviert (magna cum laude). Nach Abschluss des juristischen Referendariats am Landgericht Mannheim trat Herr Dr. Meixner im Frühjahr 2015 in die seit 1987 bestehende Kanzlei Gollhofer Weidlich Leser in der Mannheimer Oststadt ein.

Herr Dr. Meixner ist spezialisiert auf die Bereiche „Arbeitsrecht“ und „privates Baurecht“. Dabei berät und vertritt er im Baurecht Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Bauherren einerseits sowie wie Handwerker, Bauunternehmen, Generalunternehmer andererseits und schließlich im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Die regelmäßig sehr unterschiedlich gelagerten Interessen und Perspektiven der verschiedenen Parteien sind ihm daher bestens bekannt.

Herr Dr. Meixner hat erfolgreich den Kurs zum Fachanwalt für „Arbeitsrecht“ absolviert und bildet sich auf seinen Spezialgebieten fortlaufend weiter. Darüber hinaus ist er Autor verschiedener wissenschaftlicher Publikationen und Artikel, so etwa in der renommierten Fachzeitschrift „Baurecht“. Seine Dissertation wird inzwischen von Bundesgerichtshof und Fachliteratur gleichermaßen zitiert.


Zur Sache:

Herr Dr. Meixner berät und vertritt Sie im Zusammenhang mit allen bau- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen. Lediglich beispielhaft seien erwähnt:

Arbeitsrecht

  • Abfindung (auch nach § 1a KSchG)
  • Abmahnung
  • Abwicklungsvertrag
  • AGB-Kontrolle
  • Änderungskündigung
  • Anpassung von Arbeitsverträgen & Erfüllung von Informationspflichten nach dem neuen Nachweisgesetz (NachwG), das zum 01.08.2022 in Kraft trat
  • Arbeit auf Abruf
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit)
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitsnachweis
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeitverringerung
  • Aufhebungsvertrag (einschließlich Anfechtung und Widerruf)
  • Auskunftspflichten
  • Ausschlussfrist
  • außerordentliche Kündigung
  • Auszubildende/Beendigung des Ausbildungsvertrages
  • Befristung des Arbeitsvertrages
  • BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Beschäftigungsanspruch
  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Übung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsratsanhörung
  • Betriebsratsmitglied
  • Betriebsübergang
  • Betriebsvereinbarung
  • Bewerbungskosten
  • Dienstwagen
  • Direktionsrecht
  • Diskriminierung (etwa im Hinblick auf Alter, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung etc)
  • Eingruppierung
  • Elternzeit/Elterngeld
  • Entfristungsklage
  • Fortbildung (und Fortbildungskosten)
  • Freistellung
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Haftung des Arbeitgebers/des Arbeitnehmers
  • Klage gegen eine Befristung
  • Krankheit
  • krankheitsbedingte Kündigung
  • Kündigungen (so etwa Änderungskündigung, außerordentliche fristlose Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Verdachtskündigung, verhaltensbedingte Kündigung)
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Leiharbeit
  • Lohn und Gehalt
  • Mindestlohn
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Provisionszahlungen
  • Sonderurlaub
  • Sozialauswahl
  • Sperrzeit im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld
  • Streik
  • Tarifvertrag
  • Teilzeitarbeit
  • Überstunden, Mehrarbeit und deren jeweilige Abgeltung etwa im Kündigungsfall
  • Urlaub und Krankheit
  • Urlaub/Urlaubsanspruch/Urlaubsabgeltung
  • Verfallsklausel im Arbeitsvertrag
  • Vertragsstrafe
  • Weihnachtsgeld
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Weiterbeschäftigung
  • Wettbewerbsverbot
  • Whistleblowing
  • Zahlungsverzug des Arbeitgebers
  • Zeugnis (Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis)
  • Zielvereinbarung
  • zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Privates Baurecht 

  • Abnahme (beispielsweise fiktive, konkludente, ausdrückliche bei BGB- und VOB/B-Vertrag)
  • Abnahmefiktion
  • Abschlagszahlungen
  • allgemeine Streitigkeiten rund um Abnahme, Mängel und Vergütung
  • Anordnungsrecht des Bestellers
  • Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhaften Baumaterials
  • Architektenhonorar
  • Architektenvertrag
  • arglistige Täuschung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Aufhebungsvertrag
  • Baubeschreibung
  • Bauhanderwerksicherungshypothek
  • Bauhandwerkersicherung
  • Baumängel
  • baurechtliche Gewährleistung
  • Bauvertrag
  • Bauzeit- und Bauzeitenverzögerung
  • BGB-Bauvertrag
  • Anordnungsrecht des Bestellers nach § 650b BGB
  • Bauvertragsrecht in der seit 2018 geltenden Fassung
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
  • Schiedsgutachtenvereinbarungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Werklohn (sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich)
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
  • Gestaltung relevanter Verträge (Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauvertrag, Bauträgervertrag)
  • Gewährleistung und Mängel
  • Haftung der am Bau Beteiligten
  • Haftung des bauausführenden Unternehmers (ggf. gesamtschuldnerisch mit dem Architekten oder sonstigen Baubeteiligten)
  • HOAI
  • Immobilienkaufvertrag
  • Ingenieurvertrag
  • Kündigung des Werkvertrages (außerordentliche/ordentliche)
  • Lieferantenregress
  • Mängelrüge
  • Nachtragsmanagement und Leistungsbeschreibung
  • Ortstermin mit Sachverständigen und/oder Gericht
  • Prüfung von Bauverträgen
  • Rückabwicklung des Bauvertrages/Immobilienkaufvertrages
  • Rücktritt vom Werkvertrag
  • Schlichtung
  • Schlussrechnungsstellung
  • Selbstvornahmerecht des Bauherrn
  • Sicherheiten nach § 650f BGB
  • Sonderkündigungsrecht (§ 650r BGB)
  • Verbraucherbauvertrag
  • Vergütungsanpassung
  • Vergütungsanspruch des Bauunternehmers
  • Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle
  • VOB/B
  • Vorzeitige Beendigung von Architektenverträgen
  • Werkvertragsrecht
  • Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Verbraucherbauvertrag
  • Zustandsfeststellung bei Bauverträgen


Dr. Robin Meixner ist gelistet in Rechtsanwälte Mannheim und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Bewertungen 41

BF

von B. F. am 10.04.2025 um 13:57 Uhr

Sehr angenehme, professionelle Zusammenarbeit
Arbeitsrecht
Sehr unkomplizierter und angenehmer Kontakt. Prompte schnelle Reaktion mit positivem Resultat. -> sehr empfehlenswert -besten Dank
MG

von M. G. am 07.04.2025 um 18:53 Uhr

Bewertung für Dr. Meixner
Allgemeines Vertragsrecht
Ich habe bereits vor einiger Zeit eine Bewertung abgegeben, aber nach meiner erneuten Erfahrung mit Dr. Meixner möchte ich einfach nochmal betonen, wie zufrieden ich bin. Auch dieses Mal wurde ich kompetent, ehrlich und zielgerichtet beraten. Man fühlt sich bei ihm nicht nur juristisch, sondern auch menschlich sehr gut aufgehoben. Er nimmt sich Zeit, hört zu und erklärt verständlich. Für mich bleibt Dr. Meixner ganz klar die erste Adresse, wenn es um rechtliche Anliegen geht. Klare Empfehlung – vielen Dank für die großartige Unterstützung!
MK

von M. K. am 10.03.2025 um 07:14 Uhr

Super Service und Kompetenz
Allgemeines Vertragsrecht
Guten Tag Herr Dr. Meixner, ich möchte mich nochmal bei Ihnen für Ihre schnelle und kompetente Arbeit in meinem Anliegen bedanken. Das war in meinem Fall sehr wichtig für meine Firma!! Auch an die Telefonzentrale ein Lob für Erreichbarkeit und Service! Ich werde Sie wie bereits die Jahre davor weiterempfehlen. Beste Grüße von der Weinstraße!

Kanzlei

Wir erläutern Ihnen komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informieren Sie stets transparent zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Gerne begrüßt Sie unser Anwaltsteam in unseren Büroräumen in Mannheim. Lassen Sie sich in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und sich in deutscher, englischer oder französischer Sprache umfänglich zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen offen.

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Kontaktdaten von Dr. Robin Meixner

  • Adresse

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    68165 Mannheim

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Kanzlei-Impressum

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GOLLHOFER WEIDLICH LESER

Rechtsanwälte – Steuerberater


Lessingstraße 1

68165 Mannheim


Tel.: 0621 180 648 20

Fax: 0621 180 648 21


E-Mail: info@ra-gwl.de


USt-Ident-Nr.: DE221362458

Berufsträger:

Rechtsanwälte: Thomas Weidlich, Boris Diem, Sibylla Leser, Dr. Helmut-Thomas Kilpper, Dr. Robin Meixner, 

Avocat: Patrick Lucke

Steuerberaterin: Anne-Marie Schroth-Scheck


Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwältin” bzw. „Rechtsanwalt” sowie „Steuerberaterin” wurden in Deutschland verliehen. Die Bezeichnung „Avocat“ wurde in Frankreich verliehen.


Die anwaltlichen Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/2 53 40, Fax: 0721/2 66 27, E-Mail: info@rakkarlsruhe.de. Herr Avocat Lucke ist Mitglied des Barreau de Draguignan, 3, rue Pierre Clément, 83300 Draguignan, Frankreich, Tel.: +33 4 94 60 44 33, Fax: +33 4 94 60 44 35, E-Mail: batonnier@avocazur.com, sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach den Vorschriften des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).


Frau Steuerberaterin Schroth-Scheck ist Mitglied der Steuerberaterkammer Nordbaden, Poststraße 11, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/18 30 77, Fax: 06221/16 51 05, E-Mail: post@stbk-nordbaden.de.


Unsere maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:


die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)


die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)


die Fachanwaltsordnung (FAO)


das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)


die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)


das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)


das Gesetz vom 31.12.1971 (Loi n° 71- 1130 du 31 décembre 1971 – Frankreich)


das Gesetz vom 11.02.2004 (Loi n° 2004-130 du 11.02.2004 – Frankreich)


das Steuerberatungsgesetz (StBerG)


die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)


die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)


die Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer


die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)


Die einzelnen Vorschriften können Sie über die Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter „Berufsrecht” bzw. über die Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) unter „Der Steuerberater” und dort unter „Berufsrecht“ einsehen.


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 für jeden Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind aufgrund der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) ebenfalls verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 42 Abs. 2 BOStB in Verbindung mit § 52 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB). Die Berufsträgerinnen und Berufsträger unserer Kanzlei sind bei nachstehenden Versicherungen versichert:


Frau Steuerberaterin Schroth-Scheck, Frau Rechtsanwältin Leser, die Rechtsanwälte Weidlich, Diem, und Dr. Meixner sowie Herr Avocat Lucke sind bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Postfach 102464, 50464 Köln, versichert, und Herr Rechtsanwalt Dr. Kilpper ist bei der Allianz AG, Königinstraße 28, 80802 München, versichert .


Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO bzw. der § 67 StBerG, §§ 51 ff. DVStB.


Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Bildquellennachweis

• Elmar Witt, Mannheim

• Shutterstock.com

– greenblue (Stockfoto-ID: 566056552)


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    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Dr. Robin Meixner möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Dr. Robin Meixner über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Dr. Robin Meixner eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Dr. Robin Meixner stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Dr. Robin Meixner sind:
    Mo.–Fr.: 08:00–18:00.
    Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Dr. Robin Meixner variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Dr. Robin Meixner aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Dr. Robin Meixner stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Dr. Robin Meixner weitere Kontaktwege.