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Rechtsanwalt

Dr. Robin Meixner

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Zivilrecht
  • Kaufrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
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MG
von M. G. am 31.08.2023 um 21:21 Uhr
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Allgemeines Vertragsrecht

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Zur Person: 

Herr Dr. Meixner studierte von 2007 bis 2012 an der Heidelberger Ruprecht-Karls-Universität. Sein Studium schloss er mit Prädikatsexamen ab. An der Universität Heidelberg wurde er schließlich im Jahre 2015 promoviert (magna cum laude). Nach Abschluss des juristischen Referendariats am Landgericht Mannheim trat Herr Dr. Meixner im Frühjahr 2015 in die seit 1987 bestehende Kanzlei Gollhofer Weidlich Leser in der Mannheimer Oststadt ein.

Herr Dr. Meixner ist spezialisiert auf die Bereiche „Arbeitsrecht“ und „privates Baurecht“. Dabei berät und vertritt er im Baurecht Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Bauherren einerseits sowie wie Handwerker, Bauunternehmen, Generalunternehmer andererseits und schließlich im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Die regelmäßig sehr unterschiedlich gelagerten Interessen und Perspektiven der verschiedenen Parteien sind ihm daher bestens bekannt.

Herr Dr. Meixner hat erfolgreich den Kurs zum Fachanwalt für „Arbeitsrecht“ absolviert und bildet sich auf seinen Spezialgebieten fortlaufend weiter. Darüber hinaus ist er Autor verschiedener wissenschaftlicher Publikationen und Artikel, so etwa in der renommierten Fachzeitschrift „Baurecht“. Seine Dissertation wird inzwischen von Bundesgerichtshof und Fachliteratur gleichermaßen zitiert.


Zur Sache:

Herr Dr. Meixner berät und vertritt Sie im Zusammenhang mit allen bau- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen. Lediglich beispielhaft seien erwähnt:

Arbeitsrecht

  • Abfindung (auch nach § 1a KSchG)
  • Abmahnung
  • Abwicklungsvertrag
  • AGB-Kontrolle
  • Änderungskündigung
  • Anpassung von Arbeitsverträgen & Erfüllung von Informationspflichten nach dem neuen Nachweisgesetz (NachwG), das zum 01.08.2022 in Kraft trat
  • Arbeit auf Abruf
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit)
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitsnachweis
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeitverringerung
  • Aufhebungsvertrag (einschließlich Anfechtung und Widerruf)
  • Auskunftspflichten
  • Ausschlussfrist
  • außerordentliche Kündigung
  • Auszubildende/Beendigung des Ausbildungsvertrages
  • Befristung des Arbeitsvertrages
  • BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Beschäftigungsanspruch
  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Übung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsratsanhörung
  • Betriebsratsmitglied
  • Betriebsübergang
  • Betriebsvereinbarung
  • Bewerbungskosten
  • Dienstwagen
  • Direktionsrecht
  • Diskriminierung (etwa im Hinblick auf Alter, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung etc)
  • Eingruppierung
  • Elternzeit/Elterngeld
  • Entfristungsklage
  • Fortbildung (und Fortbildungskosten)
  • Freistellung
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Haftung des Arbeitgebers/des Arbeitnehmers
  • Klage gegen eine Befristung
  • Krankheit
  • krankheitsbedingte Kündigung
  • Kündigungen (so etwa Änderungskündigung, außerordentliche fristlose Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Verdachtskündigung, verhaltensbedingte Kündigung)
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Leiharbeit
  • Lohn und Gehalt
  • Mindestlohn
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Provisionszahlungen
  • Sonderurlaub
  • Sozialauswahl
  • Sperrzeit im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld
  • Streik
  • Tarifvertrag
  • Teilzeitarbeit
  • Überstunden, Mehrarbeit und deren jeweilige Abgeltung etwa im Kündigungsfall
  • Urlaub und Krankheit
  • Urlaub/Urlaubsanspruch/Urlaubsabgeltung
  • Verfallsklausel im Arbeitsvertrag
  • Vertragsstrafe
  • Weihnachtsgeld
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Weiterbeschäftigung
  • Wettbewerbsverbot
  • Whistleblowing
  • Zahlungsverzug des Arbeitgebers
  • Zeugnis (Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis)
  • Zielvereinbarung
  • zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Baurecht 

  • Abnahme (beispielsweise fiktive, konkludente, ausdrückliche bei BGB- und VOB/B-Vertrag)
  • Abnahmefiktion
  • Abschlagszahlungen
  • allgemeine Streitigkeiten rund um Abnahme, Mängel und Vergütung
  • Anordnungsrecht des Bestellers
  • Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhaften Baumaterials
  • Architektenhonorar
  • Architektenvertrag
  • arglistige Täuschung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Aufhebungsvertrag
  • Baubeschreibung
  • Bauhanderwerksicherungshypothek
  • Bauhandwerkersicherung
  • Baumängel
  • baurechtliche Gewährleistung
  • Bauvertrag
  • Bauzeit- und Bauzeitenverzögerung
  • BGB-Bauvertrag
  • Anordnungsrecht des Bestellers nach § 650b BGB
  • Bauvertragsrecht in der seit 2018 geltenden Fassung
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
  • Schiedsgutachtenvereinbarungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Werklohn (sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich)
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
  • Gestaltung relevanter Verträge (Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauvertrag, Bauträgervertrag)
  • Gewährleistung und Mängel
  • Haftung der am Bau Beteiligten
  • Haftung des bauausführenden Unternehmers (ggf. gesamtschuldnerisch mit dem Architekten oder sonstigen Baubeteiligten)
  • HOAI
  • Immobilienkaufvertrag
  • Ingenieurvertrag
  • Kündigung des Werkvertrages (außerordentliche/ordentliche)
  • Lieferantenregress
  • Mängelrüge
  • Nachtragsmanagement und Leistungsbeschreibung
  • Ortstermin mit Sachverständigen und/oder Gericht
  • Prüfung von Bauverträgen
  • Rückabwicklung des Bauvertrages/Immobilienkaufvertrages
  • Rücktritt vom Werkvertrag
  • Schlichtung
  • Schlussrechnungsstellung
  • Selbstvornahmerecht des Bauherrn
  • Sicherheiten nach § 650f BGB
  • Sonderkündigungsrecht (§ 650r BGB)
  • Verbraucherbauvertrag
  • Vergütungsanpassung
  • Vergütungsanspruch des Bauunternehmers
  • Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle
  • VOB/B
  • Vorzeitige Beendigung von Architektenverträgen
  • Werkvertragsrecht
  • Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Verbraucherbauvertrag
  • Zustandsfeststellung bei Bauverträgen


Dr. Robin Meixner ist gelistet in Rechtsanwälte Mannheim und Rechtsanwälte Deutschland.

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