

- Verkehrsrecht
- Strafrecht
Herzlich willkommen!
Ich unterstütze Sie in allen Bereichen des Strafrechts, angefangen bei Verkehrsdelikten, Diebstählen über Jugendstrafsachen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zu Kapitalstrafsachen. Als Anwalt biete ich meine Unterstützung bei Ermittlungs- und Hauptverfahren (Gerichtsverfahren) an, auch als als Pflichtverteidiger, und stehe auch Opfern einer Straftat im Bereich der Nebenklage und im Adhäsionsverfahren zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind das Verkehrsrecht (z.B. wenn es um Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abschleppkosten und Bußgeld geht), Aufgrund besonderer Sprachkenntnisse kann eine Beratung auch in englischer Sprache erfolgen.
Strafrecht
Gerne stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger sind, der Sie durch die Ermittlungen gegen Sie begleitet, in der Hauptverhandlung für Sie kämpft und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte für das Rechtsmittelverfahren einleitet (Berufung oder Revision). An einen Rechtsanwalt sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn Ihre Wohnung durchsucht werden soll, spätestens aber, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Selbstverständlich sind Sie bei mir auch als Opfer einer Straftat an der richtigen Stelle – als Zeugenbeistand oder im Rahmen der Nebenklage stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Verkehrsrecht
Im Rahmen meiner verkehrsrechtlichen Tätigkeit stehe ich Ihnen nach einem Unfall im Straßenverkehr, einem zugestellten Bußgeldbescheid, drohenden Punkten in Flensburg oder einem möglichen Fahrverbot sachkundig mit Rat und Tat zur Seite. Ich veranlasse das Erforderliche, damit Ihnen Ihr entstandener Schaden ersetzt wird bzw. Ihre Strafe nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat so niedrig wie möglich ausfällt - oder Sie gar nich bestraft werden. Ich arbeitete wiederholt mit einem Sachverständigenbüro zusammen, dss Messungen in technischer Hinsicht überprüft. Z.B. hat sich in Berlin herausgestellt, dass bei einem Blitzer am Tempelhofer Damm die Messchleifen im Boden fgalsch verlegt waren - was zu Verfahrenseinstellungen führt. Zudem berate ich Sie als Anwalt für Verkehrsrecht umfassend rund um den Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens oder Neufahrzeugs und kläre in Ihrem Auftrag alle damit verbundenen Rechtsfragen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.rechtsanwalt-zegbaum.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
- Berliner Anwaltsverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
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Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG):
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin übt die berufsrechtliche Aufsicht über die in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte aus.
Die Kammer ist damit zugleich Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Telemediengesetz (TMG):
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10279 Berlin
Berufsrechtliche und gebührenrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Diese Vorschriften können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden .
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Rechtsanwalts Roman Zegbaum hat eine Vermögenshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung; Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Mitgliedschaften:
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Rechtsanwalt Roman Zegbaum ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V..
Rechtsanwalt Roman Zegbaum ist Mitglied im Berliner Anwaltsverein e.V..
Rechtsanwalt Roman Zegbaum ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V..
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