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Rechtsanwältin

Mirjam Rose

Rose Rechtsanwälte
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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Beamtenrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Schulrecht
RV
von R. V. am 04.12.2023 um 14:25 Uhr
Anwältin mit besonderer Klasse und Kompetenz
Verwaltungsrecht

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Rose Rechtsanwälte

Kanzlei Rose- Schwerpunktkanzlei für Studienplatzklagen, Prüfungsrecht, Schulrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Familienrecht

Die Kanzlei Rose ist spezialisiert auf die bundesweite Beratung und Vertretung von Mandanten auf den Gebieten Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht - Studienplatzklagen, Prüfungsrecht und Schulrecht- sowie auf Familienrecht.

Unser Schwerpunkt im Verwaltungsrecht liegt im Gebiet des Bildungsrechts (Studienplatzklagen/ Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht und Schulrecht), im öffentlichen Dienstrecht und im öffentlichen Wirtschaftsverwaltungsrecht.


Wir vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei deckt das gesamte Beratungsspektrum im Arbeitsrecht ab: Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung und Abmahnung, Kündigungsschutzklagen, Aushandeln von Abfindungen, Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Beratung bei Schwangerschaft und Mutterschutz, Beratung von Betriebsräten, Tarifrecht, Teilzeit, Elternzeit, Recht der Handelsvertreter, Gratifikationen, Urlaub, Betriebsübergänge, Umstrukturierung von Unternehmen, Interessenausgleich etc.

Studienplatzklage / Hochschulzulassungsrecht

Frau Rechtsanwältin Rose ist in hohem Maße auf das Bildungsrecht spezialisiert und verfügt über Erfahrung in mehreren hundert Klageverfahren gegen Universitäten und Fachhochschulen. Wir klagen abgewiesene oder interessierte Studienplatzbewerber in ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Studienfach ein. Die Universitäten werden bei dem Verfahren auf die Nichtausschöpfung ihrer Kapazität verklagt, diese Verfahren sind daher unabhängig von der Note und der Wartezeit. Gerade in den harten NC-Fächern, wie z.B. Medizin, Zahnmedizin und Psychologie ist es besonders schwer, einen Studienplatz zu bekommen, wenn man nicht die geeignete Abiturnote hat. Daher müssen die Studienplatzbewerber teilweise 10-12 Wartesemester auf einen Studienplatz warten (Tendenz steigend) und verschenken wertvolle Zeit. Unsere Kanzlei leitet Sie durch die Verfahren durch und stellt die erforderlichen Anträge, um Studienplatzbewerbern sofort nach dem Abitur den gewünschten Studienanfang zu ermöglichen. Verfügen Sie oder ihre Eltern über eine schon länger bestehende Rechtsschutzversicherung, kann diese sogar Verfahren gegen bis zu zehn Universitäten übernehmen.

Prüfungsrecht und Schulrecht

Wir beraten als Kanzlei mit besonderer Spezialisierung im Hochschulrecht Studenten, Doktoranden und Schüler in allen Fragen des Prüfungsrechts. Vom Widerspruch/ Klageverfahren gegen eine ungerechtfertigte Bewertung bis hin zum Vorgehen gegen eine endgültig nichtbestandene Prüfung, der Zulassung zu Klausuren, Vorgehen gegen Exmatrikulationen decken wir das gesamte Beratungsspektrum im Prüfungsrecht ab. In schulischen Angelegenheiten beraten wir beispielsweise bei Nichtversetzungen, Nichtzulassung zur Abiturprüfung, Vorgehen gegen Bewertung von Abiturprüfungen, Feststellung von Förderbedarf, Ordnungsmaßnahmen, etc.

Verwaltungsrecht/ Wirtschaftsverwaltungsrecht

Wir beraten als Kanzlei mit verwaltungsrechtlicher Spezialisierung im Bereich des Verwaltungsrechts insbesondere Unternehmer und Gewerbetreibende in sämtlichen Belangen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, bspw. im Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsförderungsrecht, z.B. bei Subventionen und anderen verwaltungsrechtlichen Bereichen. Ebenfalls beraten wir als Kanzlei für Bildungsrecht die Schnittstellen zum öffentlichen Dienstrecht (Beamten, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen).

Kindergartenrecht

Wir beraten als Kanzlei mit bildungsrechtlicher Spezialisierung Mandanten ebenfalls im Kindergartenrecht. Nachdem seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr für einen Betreuungsplatz besteht, ist dieser Bereich sehr aktuell geworden. Durch unsere Erfahrung bei Studienplatz- und Schulplatzklagen profitieren Sie hier von unserer Erfahrung auch bei dem Einklagen eines Betreuungsplatzes für Ihr Kind. Ebenfalls kann bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung privater Betreuungskosten entstehen.


Standorte

Kanzlei Frankfurt:
Villa Ludwig
Hedderichstr. 63
60594 Frankfurt am Main
Tel. 069-310 19 173
Fax: 069-310 19 174

Kanzlei Gießen:
Reichensand 3
35390 Gießen
Tel. 0641- 97 22 538
Fax: 0641- 97 22 539

Sprachen

  • Deutsch

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