
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
- Öffentliches Recht
- Umweltrecht
- Öffentliches Baurecht
Über mich
Herr Rechtsanwalt Rudolf Matern
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Verwaltungsrecht
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwalt in Bad Vilbel zur Seite. Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können, gerne auch in deutscher und englischer Sprache. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.
Bau- und Architektenrecht
Auftraggeber, Unternehmen, Bauingenieur, Fachingenieur oder Sachverständiger: Ich helfe allen weiter, die an einem Bauprojekt oder am Bau selbst beteiligt sind. Dabei zeichne ich mich durch umfassende Kenntnisse des Rechts sowie des Bauwesens aus und bin mit den Fallstricken in der Baubranche bestens vertraut. Selbiges gilt für die Unterstützung von Architekten, die in der Regel erste Ansprechpartner der Bauherren sind. Behilflich bin ich bei der Einholung der Baugenehmigung ebenso wie beim Entwurf von Bauverträgen und Werkverträgen, der Feststellung von Mängeln am Bau und ggf. der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens oder der Geltendmachung von Honorarforderungen für Architekten und Ingenieure.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und seinen Bürgern regelt, bildet einen Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich unterstütze Sie vorrangig bei der Korrespondenz mit Behörden und bin Ihnen darüber hinaus beim Ausfüllen von verwaltungsrechtlichen Formularen behilflich. Zielen Sie auf das Einlegen einer Verwaltungsbeschwerde bei einer öffentlichen Behörde oder auf das Einholen von Genehmigungen ab, können Sie auf meinen juristischen Beistand vertrauen.
Ferner verfüge ich über weitreichende Kenntnisse, wenn es um Themen, wie Umweltschutz, Denkmalschutz, Gewerbeanmeldung, Wehrdienst, Musterung oder auch Ruhezeiten geht.
Öffentliches Baurecht
Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie eine Baugenehmigung eingereicht und einen negativen Bescheid von der Baubehörde erhalten haben. Des Weiteren beantworte ich Rechtsfragen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und unterstütze Sie, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude umbauen möchten.
Öffentliches Recht
Für Ihre Rechte und Interessen setze ich mich schwerpunktmäßig unter anderem im öffentlichen Recht ein. Egal ob es um Fragen des Polizeirechts, Kirchenrechts, Schulrechts, Kommunalrechts, Gewerberechts etc. geht – ich prüfe Ihren individuellen Fall detailliert, zeige Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und vertrete Ihr gutes Recht durchsetzungsstark.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen Termin vereinbaren!
Sprachen
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Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Deutscher Anwaltsverein
- Frankfurter Anwaltsverein
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- Deutsch-Spanische Juristenvereinigung
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von I. C. am 12.01.2025 um 12:32 Uhr
von R. E. am 01.11.2024 um 12:28 Uhr
von M. Ö. am 23.05.2024 um 19:25 Uhr
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Bürogemeinschaft Bad Vilbel
Dr. Martina Kunze
Rechtsanwältin & Notarin
Rudolf Matern
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt - Die Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.
Zuständige Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 17009801, Fax: 069 / 17009850, E-Mail: info@rak-ffm.de
Für Herrn Rechtsanwalt Thorsten Hein gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung, BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte, RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union, Fachanwaltsordnung - Diese Vorschriften können Sie auf http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ bzw. unter http://www.brak.de/ unter „Berufsrecht“ einsehen.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Herr Rechtsanwalt Hein ist mit einer Versicherungssumme von 250.000,- € pro Fall bzw. 1.000.000,- € pro Jahr abgesichert.
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