Bewertungen von Dr. Sabine Veronika Berndt
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Bewertungen
JC
von J. C. am 27.04.2021 um 16:01 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Frau Dr. Berndt konnte schon im Vorfeld eine Anklage abwenden. Ging daher alles gut für mich aus.
Bin sehr zufrieden.
Danke!
Bin sehr zufrieden.
Danke!
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
Danke
IB
von I. B. am 17.04.2021 um 16:40 Uhr
Forderungen aus Grundstückskaufvertrag
Zivilrecht
Wir sind langjährige gewerbliche Mandanten, die im inneneuropäischenHandel tätig sind. Wir sind immer wieder beeindruckt von dieser durchsetzungsstarken Anwältin und ihrem Team.
Wie können die Kanzlei aufgrund der guten Erfahrungen, die wir im laufe der Jahre gemacht haben, uneingeschränkt weiter empfehlen.
Wie können die Kanzlei aufgrund der guten Erfahrungen, die wir im laufe der Jahre gemacht haben, uneingeschränkt weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
vielen Dank
ML
von M. L. am 14.04.2021 um 20:30 Uhr
Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Prüfung und Überarbeitung eines Grundstückskaufvertrages mit Wahrnehmung vom Beurkundungstermin beim Notar. Alles bestens und zu meiner Zufriedenheit.
Nochmals auf diesem Wege Danke
Nochmals auf diesem Wege Danke
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
vielen Dank
KB
von K. B. am 08.04.2021 um 21:30 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Danke für die sehr gute Arbeit!
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
Danke für ihre Bewertung
WB
von W. B. am 07.04.2021 um 13:42 Uhr
Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Schwieriger Kaufvertrag souverän ausgehandelt. Ohne Ihre Hilfe hätte ich es nicht auf die Reihe gebracht. Kann jetzt wieder gut schlafen.
Danke nochmals!
Danke nochmals!
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
vielen Dank
IB
von I. B. am 28.02.2018 um 20:17 Uhr
sehr empfehlenswert
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Die Stadt Potsdam hat ohne vorherige Zustimmung auf unserer Privatstr.. einen Euro-Radweg
ausgeschildert. Nur durch die schnelle Intervention von Fr. Dr. Berndt konnte es endlich geschafft werden, dass die Stadt Potsdam ein Einsehen hatte, dass es so nicht geht. Der Radweg hat jetzt einen anderen Verlauf. Danke dafür!
ausgeschildert. Nur durch die schnelle Intervention von Fr. Dr. Berndt konnte es endlich geschafft werden, dass die Stadt Potsdam ein Einsehen hatte, dass es so nicht geht. Der Radweg hat jetzt einen anderen Verlauf. Danke dafür!
GM
von G. M. am 09.10.2017 um 12:54 Uhr
Grundstücksverkauf
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich habe Frau Dr. Berndt für den Verkauf einer Immobilie in Celle in Anspruch genommen. Aufgrund meines bereits fortgeschrittenen Alters war ich sehr froh, dass ich nicht selbst am Notartermin teilnehmen musste. Frau Dr. Berndt hat vom Verkauf bis zur Kaufvertragsprüfung und Beurkundung alles perfekt für mich erledigt. Ich werde mich auch bei den nächsten Angelegenheiten an Fr. Dr. Berndt wenden. Diese Anwältin kann ich guten Gewissens empfehlen. Gisela Müller
WB
von W. B. am 02.10.2017 um 14:04 Uhr
Verwaltungsrecht u.a.
Verwaltungsrecht
Ich bin mit meinem Startup Unternehmen seit 2011 Mandant bei Fr. Dr. Berndt. Nur der Beharrlichkeit und Ihrem umfangreichen Wissen konnte unser Unternehmen gerade gegen diverse Widerstände und Vorbehalte der öffentlichen Verwaltung bestehen und wachsen.
Vielen Dank dafür und weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Alleine hätten wir es nicht geschafft.
Vielen Dank dafür und weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Alleine hätten wir es nicht geschafft.
BM
von B. M. am 29.09.2017 um 11:11 Uhr
Vertragsrecht u.a.
Zivilrecht
Frau Dr. Berndt hat mir mit ihrem sehr ausführlichen und fachlich kompetenten Rat in einer kniffligen vertraglichen Sache (in Verbindung mit Urkundenfälschung/ Betrug) sehr geholfen. Nachdem ich ihr die benötigten Unterlagen vorab zur Verfügung gestellt hatte, war sie zu unserem Gesprächstermin gründlich vorbereitet und es blieben keine Fragen offen. Vor allem hat Fr. Dr. Berndt sich die nötige Zeit für mich genommen. Die Beratungsgebühr hierfür halte ich für angemessen und gut investiertes Geld. Durch die abgeschlossene Vergütungsvereinbarung wusste ich, was auf mich zukommt. Ich werde Fr. Dr. Berndt nun auch das Mandat für das Gerichtsverfahren erteilen.
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Stehe Ihnen auch weiterhin gerne bei Ihren Angelegenheiten vor Gericht zur Verfügung.
DK
von D. K. am 09.09.2017 um 12:37 Uhr
Sehr unzufrieden - Verwaltungsrecht 2017
Verwaltungsrecht
Ich kann diese Anwältin und Ihren Angestellten überhaupt nicht weiterempfehlen. Meiner Meinung nach sehr unfreundliches Personal, da auf Fragen und Wünsche nicht eingegangen wurde. In meinen Augen fragliche und sehr undurchsichtige hohe Honorare für eine von mir gewünschte Erstberatung, die auch nach mehrmaliger Anfrage zuvor nicht oder für mich ungenau beziffert und hinter einem Streitwert versteckt wurde. Man kann daher den Eindruck bekommen, dass das kurzfristige Erzielen von Gebühren über dem Interesse einer vertrauensvollen, längeren Zusammenarbeit steht. Ich werde mich von Ihr jedenfalls nicht weiter und auf keinen Fall wieder beraten lassen.
Antwort von Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
Herr Kaiser hat hier eine professionelle Beratung von nahezu 1 Std. erhalten, aber bislang nicht vollständig bezahlt. Seines Falles hat sich nach eigenen Angaben kein anderer Anwalt in Falkensee annehmen wollen. Gem. § 34 Abs. 1 RVG soll der Anwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat/ Auskunft auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Dies ist hier erfolgt. Herr K. wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Versicherung – ungeachtet einer etwaigen Selbstbeteiligung - die anfallenden Gebühren nicht in voller Höhe übernehmen würde. Es wurde der Gegenstandswert zugrundegelegt. Herr K. wurde hier trotz unangepassten Auftretens sehr zuvorkommend und freundlich behandelt. Insbesondere hat er auch zu seinen weiteren Fragen, die mit dem eigentlichen Beratungsthema nichts zu tun hatten und einen weitaus höheren Gegenstandswert aufwiesen, Informationen erhalten, ohne dass dies gesondert berechnet worden wäre. Das Honorar wurde ihm anhand der geltenden RVG-Tabelle genau erläutert.