
- Familienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verwaltungsrecht
- Versicherungsrecht
- Zivilprozessrecht
- Unterhaltsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Ich bin seit dem 18.03.2007 als Rechtsanwältin zugelassen. Ich habe den Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert und meine Tätigkeitsschwerpunkte vor allem im Familienrecht, Mietrecht/ Wohnungseigentumsrecht, allgemeinen Vertragsrecht etc.. Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen aber selbstverständlich auch u.a. in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
Familienrecht:
Das Familienrecht beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um den Bereich Ehe und Kinder. Beabsichtigt man, eine Ehe einzugehen, können sowohl im Vorfeld als auch nach Eheschließung Regelungen getroffen werden, die Gegenstand eines Ehevertrags sind, um im Fall des Scheiterns der Ehe Streitpunkte zu vermeiden. Für den Fall des Scheiterns der Ehe vertreten wir Sie auch im Ehescheidungsverfahren und beraten Sie rund um das Thema Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Hausrat und Ehewohnung. Die Kindschaftssachen betreffen insbesondere das Sorgerecht, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Fragen rund um die von Ihnen angemietete, vermietete oder erworbene Immobilie. Die mietrechtlichen Angelegenheiten befassen sich insbesondere mit der Frage, ob über Betriebskosten richtig abgerechnet wurde, ob auf Vermieterseite/Mieterseite eine Möglichkeit zur (ggf. fristlosen) Kündigung besteht, mit Fragen zur Mieterhöhung und zur Minderung, wenn Mängel am Mietobjekt auftreten. Wir beraten und vertreten Vermieter/ Mieter selbstverständlich auch im Rahmen der Abwicklung nach Beendigung eines Mietverhältnisses (Kaution, Schadenersatz etc.).
Das Wohnungseigentumsrecht birgt viele Fallstricke, da es sich um eine besondere Art des Eigentums handelt, dem nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten folgen. Hier beraten/vertreten wir Sie in sämtlichen Belangen, sei es im Rahmen der Begründung von Wohnungseigentum, während der laufenden Nutzung ( richtige Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung ), aber auch zum Wirtschaftsplan, zur Jahresabrechnung, im Falle der Veräußerung des Miteigentumsanteils etc.. Unsere Tätigkeit erfasst selbstverständlich auch die Vertretung in Wohnungseigentumsverfahren vor Gericht.
Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Problemen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden. Wir unterstützen Sie im bestehenden Arbeitsverhältnis, wenn es um Versetzungen, Urlaub oder z.B. eine Abmahnung geht. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer beenden möchten oder Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt wurde, beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren (hier können auch Folgeprobleme entstehen wie Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot etc.).
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören aber auch die Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen, z.B. im Zuge der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses.
Erbrecht:
Das Erbrecht beschäftigt sich mit Fragen rund um den Todesfall. Im Rahmen unserer Tätigkeit unterstützen wir Sie nicht erst, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, sondern bereits im Vorfeld. Viele Streitigkeiten unter Erben lassen sich verhindern, wenn der Erblasser im Vorfeld den gesetzlichen Regelungen entsprechende Dokumente aufgesetzt hat, wie z.B. ein Testament.
Versicherungsrecht:
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit den Fragen rund um den Versicherungsvertrag. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung, einer Unfallversicherung, einer Kraftfahrzeugversicherung, einer Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung etc.
Verwaltungsrecht:
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis des Staates zum Bürger. Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit im Verwaltungsrecht ist es, zu vermeiden, dass Behörden zu Unrecht in die Rechte des Bürgers eingreifen; sei es durch zu weitgehende belastende Maßnahmen, sei es durch zu Unrecht verweigerte begünstigende Entscheidungen der Behörde. Ein zentraler Bereich der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei liegt in den baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, die - je nach Fallkonstellation - Berührungen zum Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht, Straßenrecht etc. haben. Zum Verwaltungsrecht gehört auch die Vertretung der Eigentümerinteressen in den unterschiedlichen Planungsverfahren wie z.B. der gemeindlichen Bauleitplanung oder aber in vorhabenbezogenen Planungsverfahren, wie Bundesfernstraßenplanung.
Zu meiner Person:
Ich bin Mitgesellschafterin der Sozietät Walber, Holtz und Partner in Krefeld die seit dem 1. Januar 1982 besteht und damit im Jahr 2018 auf 36 Jahre erfolgreiche gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit für unsere Mandanten zurückblicken kann.
Wir sind seit der Gründung unserer Kanzlei engagierte Berater unserer Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Wo immer sich die Möglichkeit bietet, steht dabei die Schlichtung von Streitigkeiten und die Bemühung um einen fairen Interessenausgleich unter den Beteiligten im Vordergrund.
Unser Ziel war und ist es, den Mandanten Sorgen, Kosten und Zeit zu ersparen und ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis unter Wahrung der Mandanteninteressen zu erzielen. Der große runde Tisch in unserer Bibliothek ist Symbol dieser Zielsetzung.
Bei aller breitgefächerter Kompetenz haben sich bei den einzelnen Gesellschaftern Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit herausgebildet, die für unsere Kanzlei signifikant geworden sind und diese auch in Fachkreisen bekannt gemacht hat.
Dies gilt insbesondere für die Rechtsgebiete, in denen unseren Sozien Fachanwaltsbezeichnungen verliehen wurden, d.h. für das Arbeitsrecht, das Agrarrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Verwaltungsrecht, aber auch in besonderer Weise für das Familienrecht und das Erbrecht. Schwerpunkte bilden darüber hinaus das Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.
Wir bieten unseren Mandanten kompetente Beratung, engagierte Vertretung ihrer Interessen und die Suche nach einer kosteneffizienten, wirtschaftlichen Lösung ihrer Probleme. Dabei arbeiten wir selbstverständlich mit anderen Fachberatern Ihres Vertrauens, insbesondere Gutachtern oder Steuerberatern, zusammen, soweit dies notwendig und von Ihnen gewünscht ist.
Für uns ist es selbstverständlich, Sie von Anfang an über die zu erwartende Höhe der Kosten unserer Tätigkeit und auch über etwaige Risiken, deren Realisierung dazu führen kann, dass die gesamte Kostenlast einer streitigen Auseinandersetzung bei Ihnen verbleibt, aufzuklären.
Wenn sie Rat und Unterstützung benötigen, rufen Sie uns bitte an und vereinbaren einen Termin.
Ich freue mich auf Sie.
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von J. H. am 05.03.2025 um 10:41 Uhr
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Jutta Bettina Pesch Link in einem neuen Tab öffnen5,0/516 BewertungenFachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, Fachanwältin für Agrarrecht
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Gerichtsstand: Amtsgericht Krefeld
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf
Telefon: 0211-495020
Telefax: 0211-4950228
info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Homepage: rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Die Zulassung der Rechtsanwälte besteht in der Bundesrepublik Deutschland an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, allen Strafgerichten, den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgericht und letztlich am Bundesverfassungsgericht.
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im internationalen Rechtsverkehr gelten die Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE – Berufsregeln). Der jeweilige Gesetzestext ist im Volltext auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de hinterlegt.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Alle Rechtsanwälte von Walber, Holtz & Partner GbR sind bei der Allianz Versicherungs AG, Königinstr. 28, 80802 München für ihre Tätigkeit als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland haftpflichtversichert.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
Königinstr. 28
80802 München
Online Streitbeilegungsplattform:
Seit dem 09.01.2016 gilt die sog. „ODR-Verordnung“ (EU) Nr. 524/2013. Die Verordnung sieht die Einrichtung einer euorpäischen Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Onlinekäufen vor, zu denen auch der Dienstleistungsvertrag zwischen Rechtsanwalt und Verbraucher zählt, wenn er Online zustande gekommen ist.
Für weitere Informationen verweisen wir auf den nachstehenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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