Bewertungen von Schultz und Carstens Rechtsanwälte

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Sehr gut
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Bewertungen

ML

von M. L. am 28.08.2018 um 12:01 Uhr für Rechtsanwalt Jürgen Schultz

Sehr kompetenter und zielgerichteter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr guter Rechtsanwalt, schnelle Bearbeitung und kompetente und realistische Beratung.
Hr. Schultz hat neben der Beratung und der Durchsetzung meiner Interessen auch alles mit meiner Rechtschutzversicherung abgewickelt, ohne das ich mich selber darum kümmern musste.
Wenn ich Hr. Schultz telefonisch nicht erreichen konnte, rief er immer kurz darauf zurück. Sehr verläßlicher Kommunikationspartner.
Ich würde mich jederzeit wieder an Hr. Schultz wenden und habe ihn gern weiterempfohlen.
UE

von U. E. am 20.08.2018 um 18:16 Uhr für Rechtsanwalt Jürgen Schultz

Auseinandersetzung mit Testamentsvollstrecker
Erbrecht
Sehr gute Beratung, realistische Einschätzung des Falls. Dank sehr guter Detailarbeit war es möglich einen Prozess zu vermeiden und zu einer unerwartet guten Einigung zu kommen.
HH

von H. H. am 19.07.2018 um 15:32 Uhr für Schultz und Carstens Rechtsanwälte

Gerichtsverhfahren im Miet- und WEG Recht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Carsten hat uns vor Gericht in einem Verfahren zur fristlosen Kündigung vertreten, sowie bei einem Verfahren gegen eine Eigentümergemeinschaft. Beide Verfahren waren sehr gut vorbereitet und wurden auch vor Gericht gewonnen. Die eingereichten Schriftsätze waren sehr genau und aussagekräftig.
KH

von K. H. am 26.04.2018 um 09:56 Uhr für Schultz und Carstens Rechtsanwälte

Langwieriger Bauprozess mit einem Vergleich
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Es ging um einen Wintergartenanbau gegen den ein Nachbar geklagt hatte. Der Prozess ging über mehrere Jahre.......
Resultat, kein Urteil aber ein Vergleich mit dem man leben kann.
RK

von R. K. am 22.10.2017 um 13:19 Uhr für Schultz und Carstens Rechtsanwälte

Beschlussanfechtung aus ETV 2017 wegen 4 Beschlüssen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich habe mich, zum zweiten Mal, mit Hilfe von Herrn Carstens, gegen meine Hausverwaltung, wegen einiger unberechtigter und ungerechtfertigter Beschlüsse aus einer aktuellen ETV, gerichtlich zur Wehr setzen wollen. Leider haben sich die Bedenken meines Lebensgefährten, Herrn Carstens ein zweites Mal zu beauftragen, bewahrheitet. Herr Carstens hat mich und in erster Linie dann meinen Lebensgefährten, der mich in Vollmacht vertreten hat, nicht wirklich optimal anwaltlich beraten und vor Gericht vertreten. Herr Carstens hat diverse Hinweise und auch Beweise gegen die Hausverwaltung zur Verfügung bekommen, die er nicht genutzt hat. Schriftliche Ausarbeitungen und Stellungnahmen, auch gegen die Argumentationen der Gegenseite, wurden nur im Ansatz und dann in wichtigen Punkten fehlerhaft widergegeben. Herrn Carstens kann man nicht wirklich empfehlen. Man erwartet mehr von ihm, wenn man berücksichtigt, dass er an der VHS Kurse im WEG-Recht gibt.
Ich hatte die Mandantin vor der Anfechtungsklage wie folgt belehrt: "Sehr geehrte Frau K, ich hatte Herrn R. (der Lebensgefährte) mehrfach mitgeteilt, dass ich hinsichtlich der Beschlussanfechtung der Bestellung der Verwaltung äußerst geringe Erfolgsaussichten sehe. In der Regel dürfen die Gemeinschaften selbst fehlerhafte Verwaltungen wiederbestellen." Die Mandantin wollte trotzdem die Beschlussanfechtung durchführen. Die "Hinweise und Beweise" waren nicht geeignet, die hohen Hürden der Rechsprechung zu überwinden und wurden im wesentlichen vorgebracht. Eine "fehlerhafte Wi(e)dergabe wichtiger Punkte" wurde mir nie vorgehalten.