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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

MK

von M. K. am 20.06.2012 um 10:59 Uhr

Kooperation in großen Strafverfahren
Strafrecht
Unsere Kanzlei aus Dortmund arbeitet seit Jahren mit Frau Skoberne in großen Strafverfahren in welchen zwei Verteidiger benötigt werden erfolgreich zusammen. Dabei sind wir neben ihren sehr guten Fachkenntnissen insbesondere von ihrem enormen Einsatz und ihren komplexen Verteidigungsstrategien restlos überzeugt.
Bisher konnten wir für unsere gemeinsamen Mandanten durch die Kooperation mit Frau Rechtsanwältin Skoberne stets das absolute Optimum herausholen.
MO

von M. O. am 16.06.2012 um 12:03 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
DH

von D. H. am 05.06.2012 um 14:52 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
MB

von M. B. am 01.05.2012 um 20:09 Uhr

Grad der Behinderung
Schwerbehindertenrecht
FG

von F. G. am 30.04.2012 um 09:35 Uhr

Kollegiale, schnelle und vor allem kompetente Hilfe in mehreren Strafrechtsfällen.
Strafrecht
Kompetente und umfassende Hilfe bei komplexer Sachlage. Umfassende Aufarbeitung durch gezielte Nachfragen und Beleuchtung der Detailabgrenzung der Rechtsprobleme.
CM

von C. M. am 29.04.2012 um 14:27 Uhr

Schadensersatzanspruch
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Die Engagiertheit von Frau Skoberne! Sie hat mich sehr offen über meine Möglichkeiten informiert!
MD

von M. D. am 28.04.2012 um 20:21 Uhr

Haftung
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Skoberne hat sich die Zeit genommen,die notwendig war, um sich ein umfassendes Bild der Lage machen zu können. Ich hatte niemals das Gefühl, nur \"einer von vielen\" zu sein und fühlte mich immer gut aufgehoben und beraten. Besonders ihre fachliche Kompetenz sowie ihr Biss und ihre Hartnäckigkeit haben mich beeindruckt. Sie ist souverän im Auftreten bei Verhandlung und jedem Gespräch, welches mit dem Fall zu tun hat. Man fühlt sich einfach ernst genommen und sehr gut vertreten. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe und alles Gute auf Ihrem weiteren Weg.
MB

von M. B. am 28.04.2012 um 12:44 Uhr

Beratung zur Anzeige von Missbrauch von Titel gemäß § 132a StgB.
Strafrecht
Der offene und sehr freundliche Umgang.
ES

von E. S. am 28.04.2012 um 12:19 Uhr

Bußgeldbescheid
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das war gut: Verfahren wurde eingestellt, alles ging sehr rasch und für micht leicht verständlich über die Bühne
Das war nicht so gut: Nichts.