
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Kaufrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Opferhilfe
Über mich
Herzlich willkommen!
Bei rechtlichen Problemen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, unter anderem in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Kauf-/ Werkvertragsrecht
- Privates Baurecht
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Stüber unterstützt Sie als Arbeitgeber wie auch als
Arbeitnehmer. Er berät umfassend rund um die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses und befasst sich insbesondere auch mit
Aufhebungsverträgen, Abfindungen und Arbeitszeugnissen. Auch wenn es um den
Urlaub bzw. die Urlaubsabgeltung, die besonderen Rechte von Auszubildenden und
Behinderten, oder die Themen Mutterschutz und Mobbing geht, können Sie sich auf Rechtsanwalt Stüber verlassen.
Familienrecht
Rechtsanwalt Stüber vertritt Ihre Interessen im Falle einer Trennung
oder Scheidung und klärt sämtliche damit häufig verbundenen rechtlichen
Fragen. Dabei kann es u.a. um den Unterhalt, das Umgangsrecht, die elterliche
Sorge oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs gehen. Auch bei
namensrechtlichen Fragen oder rund um das Thema Gewaltschutz können Sie jederzeit
auf Rechtsanwalt Stüber zählen.
Kauf- und Werkvertragsrecht
Rechtsanwalt Stüber berät Sie gerne in allen Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts. Sei es bei Abwicklungsproblemen im Rahmen einer Bad- oder Heizungssanierung oder Mängeln an Neu- oder Gebrauchtwagen, Sie werden kompetent unterstützt. Rechtsanwalt Stüber informiert Sie über die rechtlichen Optionen und mögliche Vorgehensweisen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich in der Mainberger Straße 36 in Schweinfurt.
Vom Bahnhof „Schweinfurt Stadt", der Bushaltestelle „Mainberger Straße“ (Linie Schonungen) sowie „Museum Otto Schäfer“ (Linie Deutschhof) aus ist sie innerhalb von circa fünf Minuten fußläufig erreichbar.
Kostenfreie Parkplätze finden Sie direkt vor dem Haus.
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem eigenen Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Besprechungstermins unter der Rufnummer 09721/1269 gebeten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rechtsanwaltsbuero.org
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Anwaltsverein Schweinfurt
Bewertungen 31
von N. M. am 05.03.2025 um 16:00 Uhr
von D. H. am 22.12.2024 um 15:48 Uhr
von H. M. am 06.12.2024 um 10:03 Uhr
Rechtsprodukte 2
- Ausführliche Erstberatung Link in einem neuen Tab öffnen
199 € inkl. USt
Kanzlei
Herzlich willkommen auf der Seite der Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB in Schweinfurt!
Sie finden die Räume der Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB im ersten Stock des Anwesens Mainberger Straße 36 in Schweinfurt. Die im Januar 1982 als Anwaltsbüro "Blank & Grüne" gegründete Kanzlei wird seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Erwin Blank im Jahr 1997 und Rechtsanwalt Dieter Grüne zum Ende des Jahres 2017 von den Partnern Günter Grüne und Sören Stüber fortgeführt. Ein leistungsf...
Mein Kollege 1
Rechtsanwalt
Günter Grüne Link in einem neuen Tab öffnen5,0/522 BewertungenFachanwalt für Verkehrsrecht
Kontaktdaten von Sören Stüber
Adresse
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Anbieter
Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB
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97422 Schweinfurt
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Tel.: (09721) 12 69
Fax: (09721) 2 81 05
E-Mail: kanzlei[at]gp-recht.de
vertreten durch die inhaltlich verantwortlichen Partner Günter Grüne und Sören Stüber
Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter Nr. 84
USt.-IdNr.: DE354140061
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Geltende Rechtsvorschriften
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs - CCBE), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); einzusehen z.B. unter www.brak.de unter “Berufsrecht”.
Zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg (www.rakba.de), Telefon 0951/98620-0, Telefax 0951/20350-3.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Berufshaftpflichtversicherung der Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB sowie der in der Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte besteht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln und genügt mindestens den Vorgaben der BRAO.
Der Geltungsbereich aller genannten Berufshaftpflichtversicherungen ist Europa. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland und Europa.
Berufsbezeichnung
Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland).
Außergerichtliche Streitbeilegung
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO), Anschrift siehe oben, oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de).
Die Europäische Kommision stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. www.ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Die Rechtsanwälte der Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Internetplattform der Europischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr.
Kommunikation über E-Mail
Die Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an die Mitarbeiter unserer Kanzlei unter Umständen von missbräuchlich handelnden Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.
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